

Programm „Wissens- und Technologietransfer (WTT)/ Inwertsetzung von FuE-Ergebnissen“ (Förderprogramm 367)
Antragsberechtigt sind rheinland-pfälzische staatliche Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Gegenstand der Förderung ist die Weiterentwicklung eines Forschungs- und Entwicklungsergebnisses zum Zweck einer nachgelagerten wirtschaftlichen Verwertung (z. B. Verkauf, Lizenzierung, Ausgründung).
Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Rheinland-Pfalz verwendet.
Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens. Hierzu gehören insbesondere: Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Sach-, Material- und Reisekosten, Fremdleistungen, Personalkosten, Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 v. H. der Personalkosten.
Fördersumme max. 490 TEUR, Förderquote: 95 % (in begründeten Ausnahmefällen bis 98%), Projektdauer bis max. 31.12.2028.
Wo wird beantragt?
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde an die ISB zu richten und elektronisch über das online EFRE-Kundenportal 2021-2027 zu stellen.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren auf Basis regelmäßiger Förderausschreibungen (Fördercalls). Den aktuellen Fördercall sowie den vorläufigen Zeitplan für die nächsten Förderausschreibungen finden Sie in der Spalte rechts. Die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte werden zu einer Antragsstellung über das online Kundenportal aufgefordert.
Auskünfte erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (Referat 8402)
Dr. Thorsten Gluth, Telefon: 06131 16-2962, E-Mail: thorsten.gluth(at)mwvlw.rlp.de und
Christa Beerscht, Telefon: 06131 16-2547, E-Mail: christa.beerscht(at)mwvlw.rlp.de
Aktueller Fördercall:
1. Fördercall November 2025
Hinweise zur Beantragung und Anlagen:
- Allgemeine Hinweise zum Förderprogramm “Inwertsetzung von FuE”
- Vorläufiger Zeitplan zum Förderprogramm “Inwertsetzung von FuE”
- Hinweise zur Gliederung eines Projektvorschlags “Inwertsetzung von FuE”
- Hinweise zur Übertragung eines Förderantrags “Inwertsetzung von FuE”
- Anlage Ausführliche Projektbeschreibung
- Anlage Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams
- Anlage Wirtschaftliche Verwertung im Anschluss an das Projekt
- Anlage Gesamtfinanzierung
- Anlage Erläuterungen zu den Gesamtausgaben
- Anlage Rückmeldung nach drei Jahren
- FAQ “Inwertsetzung von FuE”