Regelungen für Karnevalsumzüge / Weinbergsfahrten etc.

In Rheinland-Pfalz haben Umzüge anlässlich von Fastnacht, Fasching, Karneval, Kirmes, Kirchweihfesten, Kerbe, Weinfesten sowie Gemeinde- und Stadtfesten eine langjährige Tradition. Es entsteht aber auch neues Brauchtum wie Lichterfahrten. Um durch die hierbei eingesetzten Fahrzeuge eine Gefährdung der auf den Wagen mitfahrenden Personen sowie der Besucher der Umzüge möglichst auszuschließen, sind verschiedene Regelungen zu beachten (siehe unten).