Informationen für Unternehmen
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Informationen zur Aufbauhilfe für Unternehmen finden Sie auf den Seiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hier.
Die Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erreichen Sie per E-Mail unter unternehmenshilfe-hochwasser(at)mwvlw.rlp.de.
Veröffentlichungen nach Art. 7 DAWI-Beschluss
Der Ahrtal-Werke GmbH wurden entsprechend der Verwaltungsvorschrift "Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)" eine Förderung in Höhe von 20.016.571,94 Euro nach Ziffer 2 der VV gewährt.
Die beihilferechtliche Grundlage dieser Aufbauhilfe bildet der Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (20212/21/EU). Die Betrauung der Ahrtal-Werke GmbH erfolgte durch einen schriftlichen Akt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 22. Dezember 2021, welcher hier aus Transparenzgründen veröffentlicht wird.