Flugzeug beim Landeanflug
Flugzeug beim Landeanflug

Schutz vor Fluglärm

Die Landesregierung setzt sich für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm ein. 

Initiativen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes

Die Landesregierung setzt sich im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen für eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm ein.

Die Landesregierung hat mit mehreren Gutachten zu lärmärmeren Flugrouten gezeigt, dass es Alternativen zum Flugroutensystem am Frankfurter Flughafen mit der sog. Südumfliegung gibt, die Rheinland-Pfalz weniger belasten würden. Diese Vorschläge wurden von der Deutschen Flugsicherung nicht akzeptiert und von der Frankfurter Fluglärmkommission abgelehnt. Ziel der Landesregierung ist ein Flugroutensystem mit der insgesamt geringsten Lärmbelastung insbesondere für rheinland-pfälzische Gebietsteile.

Die Flugrouten werden vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durch Rechtsverordnung festgelegt. Da die rheinland-pfälzische Landesregierung an der Festlegung der Flugverfahren nicht unmittelbar beteiligt ist und diese mit rechtlichen Mitteln weder beeinflussen noch verhindern kann, setzt sie sich verstärkt für eine Änderung der rechtlichen Grundlagen zur nachhaltigen Stärkung des Fluglärmschutzes ein.

Informationen zum militärischen Flugbetrieb finden Sie auf der Website des Ministeriums des Innern und für Sport.


Lärmschutzbereiche an Flughäfen in Rheinland-Pfalz

Die Verordnungen sowie die entsprechenden Übersichtskarten und Detailkarten können auf der Homepage des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz eingesehen werden.

Auf der Basis des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sind in Rheinland-Pfalz die Auswirkungen des Luftverkehrs an den Flugplätzen Ramstein, Spangdahlem, Büchel und am Flughafen Frankfurt-Hahn ermittelt und die Lärmschutzbereiche berechnet worden.

Mit der Verkündung der Verordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz am 18. August 2016 sind diese am 19. August 2016 in Kraft getreten.

Ansprechpartner für die Prüfung von Ansprüchen auf passive Schallschutzmaßnahmen und die Prüfung von Ansprüchen auf Entschädigungen bei Bauverboten ist der

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz,
Friedrich-Ebert-Ring 14-20,
56068 Koblenz,
Tel. 0261 3029-0,
E-Mail: fluglaerm(at)lbm.rlp.de

Ansprechpartner für die Prüfung von Ansprüchen auf Entschädigungen bei Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich baulich erweiterten Flugplätzen im Sinne des FluLärmG ist die örtlich jeweils zuständige