Kurortegesetz
Rund 20 Prozent aller Gästeübernachtungen in Rheinland-Pfalz finden in den Heilbädern und Kurorten des Landes statt. Diese Zahl macht deutlich, dass diese Orte eine besondere Bedeutung für den Tourismus in Rheinland-Pfalz haben. Die Besuchenden finden in den Heilbädern und Kurorten sowohl gesundheitsorientierte Angebote als auch eine vielfältige touristische Infrastruktur.
Die Vergabe der staatlich anerkannten touristischen Prädikate wird durch das Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) sowie zugehöriger Verwaltungsvorschrift (VV) geregelt. Im Kurortegesetz (KOG) werden auch die Qualitätsstandards und Voraussetzungen, die Heilbäder und Kurorte erfüllen müssen, um staatlich anerkannt zu werden, festgelegt. Die folgenden Prädikate werden nach dem KOG anerkannt:
- Heilbad, Kneipp-Heilbad, Felke-Heilbad
- Kneipp-Kurort, Felke-Kurort, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort
- Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb
- Erholungsort
Eine Gemeinde erhält ein Prädikat auf Antrag als Auszeichnung für nachgewiesene Standards im Rahmen eines Antrags- und Anerkennungsverfahrens. Der Antrag ist an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu richten.
Die im Folgenden dargestellten Städte und Gemeinden sind gemäß KOG hochprädikatisiert:
Artbezeichnung / Prädikat | Name des Heilbades / Kurorts |
Heilbad (9) | Bad Bertrich |
Kneipp-Heilbad (2) | Bad Bergzabern |
Felke-Heilbad (1) | Bad Sobernheim |
Kneipp-Kurort (2) | Daun |
Heilklimatischer Kurort (5) | Bad Bergzabern |
Die Heilbäder und Kurorte leisten durch ihre staatliche Prädikatisierung einen Beitrag zur Transparenz und Qualitätssteigerung im Tourismus, da sie bundesweit weitestgehend einheitlichen Qualitätsrichtlinien folgen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Heilbädern und Kurorten in Rheinland-Pfalz sind hier zu finden.
Ansprechpartnerin zum Thema Kurortegesetz im Tourismusreferat des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist Frau Lisa Krebs.