Kurortegesetz

Rund 20 Prozent aller Gästeübernachtungen in Rheinland-Pfalz finden in den Heilbädern und Kurorten des Landes statt. Diese Zahl macht deutlich, dass diese Orte eine besondere Bedeutung für den Tourismus in Rheinland-Pfalz haben. Die Besuchenden finden in den Heilbädern und Kurorten sowohl gesundheitsorientierte Angebote als auch eine vielfältige touristische Infrastruktur.

Die Vergabe der staatlich anerkannten touristischen Prädikate wird durch das Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) sowie zugehöriger Verwaltungsvorschrift (VV) geregelt. Im Kurortegesetz (KOG) werden auch die Qualitätsstandards und Voraussetzungen, die Heilbäder und Kurorte erfüllen müssen, um staatlich anerkannt zu werden, festgelegt. Die folgenden Prädikate werden nach dem KOG anerkannt:

  • Heilbad, Kneipp-Heilbad, Felke-Heilbad
  • Kneipp-Kurort, Felke-Kurort, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort
  • Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb
  • Erholungsort

Eine Gemeinde erhält ein Prädikat auf Antrag als Auszeichnung für nachgewiesene Standards im Rahmen eines Antrags- und Anerkennungsverfahrens. Der Antrag ist an die Aufsichts- und Dienstleis­tungsdirektion (ADD) zu richten.

Die im Folgenden dargestellten Städte und Gemeinden sind gemäß KOG hochprädikatisiert:

Artbezeichnung / Prädikat

Name des Heilbades / Kurorts

Heilbad (9)

Bad Bertrich
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach mit Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg
Bad Neuenahr (Bad Neuenahr-Ahrweiler)
Bad Salzig (Boppard)
Bad Wildstein (Traben-Trarbach)

Kneipp-Heilbad (2)

Bad Bergzabern
Bad Marienberg

Felke-Heilbad (1)

Bad Sobernheim

Kneipp-Kurort (2)

Daun
Manderscheid

Heilklimatischer Kurort (6)

Bad Bergzabern
Bad Münster am Stein-Ebernburg
Daun
Kueser Plateau (Bernkastel-Kues)
Manderscheid
Rengsdorf

Die Heilbäder und Kurorte leisten durch ihre staatliche Prädikatisierung einen Beitrag zur Transparenz und Qualitätssteigerung im Tourismus, da sie bundesweit weitestgehend einheitlichen Qualitätsrichtlinien folgen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Heilbädern und Kurorten in Rheinland-Pfalz sind hier zu finden.

Ansprechpartnerin zum Thema Kurorte im Tourismusreferat des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist Frau Lisa Krebs.