EU-Direktzahlungen

EU-Direktzahlungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Die Abwicklung der oben genannten Maßnahmen erfolgt durch die Kreisverwaltungen als Bewilligungsbehörden. Weitergehende Informationen hinsichtlich Antragsverfahren, Antragsvordrucke sowie zur elektronischen Antragstellung erhalten Sie unter den folgenden Links:

Neben den EU-Direktzahlungen sind die wesentlichen Programme

  • Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
  • Rheinland-pfälzisches ELER-Entwicklungsprogramm "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE) der Förderperiode 2014-2022 mit EU.
  • GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027.

Weitere Informationen zu den Förderinstrumenten entnehmen Sie bitte folgendem Link: www.eler-eulle.rlp.de