Landesstraßen
Für die Planung und Finanzierung der Landesstraßen ist das Land Rheinland-Pfalz als Baulastträger zuständig.
Welche Investitionsmittel für den Straßenbau zur Verfügung stehen und welche Bauvorhaben damit umgesetzt werden sollen, wird in Bauprogrammen festgelegt, über die jeweils der Landtag Rheinland-Pfalz mit der Verabschiedung der Haushaltspläne des Landes entscheidet.