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![die Straße hat Schäden, im Vordergrund ist ein Verkehrsschild zu sehen](https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/Bilder_Themen/Verkehr/Strassen/_L_407_zwischen_Flonheim_und_Armsheim_LBM_RP_1280x720.jpg)
Landesstraßen
Für die Planung und Finanzierung der Landesstraßen ist das Land Rheinland-Pfalz als Baulastträger zuständig.
Welche Investitionsmittel für den Straßenbau zur Verfügung stehen und welche Bauvorhaben damit umgesetzt werden sollen, wird in Bauprogrammen festgelegt, über die jeweils der Landtag Rheinland-Pfalz mit der Verabschiedung der Haushaltspläne des Landes entscheidet.