Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind. Die Vergabe muss dem Land zuzurechnen sein.

Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer keine Rechtsberatung, insbesondere keine telefonische Beratung in laufenden bzw. zukünftigen Vergabeangelegenheiten übernimmt. Hier sollten Sie sich an Ihre Interessenvertretungen, Beratungsstellen, Justitiare oder Rechtsanwälte wenden.

Bitte stellen Sie Ihren Nachprüfungsantrag so rechtzeitig, dass die Kammer Ihren Antrag auf eine offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit noch vor Ablauf der beabsichtigten Zuschlagserteilung an das konkurrierende Unternehmen prüfen kann. Die Übermittlung an den Auftraggeber mit der Folge des gesetzlichen Zuschlagsverbots erfolgt erst im Anschluss an diese Prüfung.