Landesausschuss für Berufsbildung (LAB)

Auf Grundlage der Paragrafen 82 und 83 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind in allen Bundesländern bei den Landesregierungen Landesausschüsse für Berufsbildung eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die jeweilige Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten. Der Landesausschuss für Berufsbildung hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit auf

  • eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung
  • eine Zusammenarbeit zwischen der schulischen Berufsbildung und der dualen Berufsbildung
  • eine Berücksichtigung der Berufsbildung bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens

hinzuwirken. Der Landesausschuss kann zur Stärkung der regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Empfehlungen zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung und zur Verbesserung der Ausbildungsangebote aussprechen.

Der Landesausschuss setzt sich aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden zusammen. Die Hälfte der Beauftragten der obersten Landesbehörden muss in Fragen des Schulwesens sachverständig sein.

Die vierjährige 14. Amtsperiode des Landesausschusses hat am 19. September 2022 begonnen.

Die nächsten Sitzungen finden am Dienstag, den 27. Februar, 2. Juli und 10. Dezember 2024 statt.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Referat 8403

Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

E-Mail: LAB(at)mwvlw.rlp.de