Critical Raw Materials Act (CRMA)
Die Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Nicht-EU Ländern wird bereits seit Längerem als problematisch angesehen, daher hat die EU-Kommission am 16. März 2023 den Critical Raw Materials Act (CRMA) vorgestellt, der am 18. März 2024 vom europäischen Rat angenommen wurde.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Versorgung mit kritischen Rohstoffen für die Digitalisierung und die Energiewende innerhalb der EU sicherzustellen. Der Import kritischer Rohstoffe soll diversifiziert und eigene wettbewerbsfähige Rohstoffquellen in Europa konsequent genutzt werden. Die Verordnung unterscheidet zwischen kritischen und strategischen Rohstoffen, identifiziert 34 kritische und 17 strategische Rohstoffe und setzt Richtwerte für den EU- Rohstoffverbrauch.
Die Anlaufstelle für die unter CRMA fallenden Bergbauprojekte ist bei dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) eingerichtet worden.
Aufgaben der zentralen Anlaufstelle sind gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252 die Koordinierung und Erleichterung von Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich kritischer Rohstoffe. Diese zentralen Anlaufstellen sollen als Hauptkontaktpunkte für Projektträger dienen und sicherstellen, dass Informationen über Genehmigungsverfahren, einschließlich der Vollständigkeit von Anträgen, bereitgestellt werden
Darüber hinaus sind im CRMA auch Regelungen zum Recycling strategischer und kritischer Rohstoffe getroffen worden, zuständig ist in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Antragsplattform Bergpass
In Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen sind seit dem 1. Oktober 2022 die ersten digitalen Verwaltungsleistungen der Bergbehörden gestartet. Unternehmen können nun digitale Anträge auf Erteilung der Bergbaukonzessionen „Erlaubnis“ zur Aufsuchung und „Bewilligung“ zur Gewinnung von bestimmten Bodenschätzen elektronisch auf der Antragsplattform „BergPass“ stellen.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Bund und Länder haben zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ein arbeitsteiliges Vorgehen etabliert. Rheinland-Pfalz hat die Federführung für das Themenfeld Umwelt übernommen und erarbeitet digitale Lösungen für die hierin enthaltenen Verwaltungsleistungen – wie im Bereich Bergbau.
Die Antragsplattform „BergPass“ wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz federführend umgesetzt. In diesem Projekt haben 14 Bundesländer ein zentrales Antragsportal für die Bergbehörden gemeinsam erarbeitet, das auf einer gleichnamigen Lösung basiert, die erstmals im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover entwickelt wurde, und dort zentral betrieben wird.
Die komplexen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren sind nun übersichtlicher und in allen 14 teilnehmend Bundesländern einheitlich gestaltet. Bis Ende des Jahres sollen in allen teilnehmenden Ländern die Anträge auf dem gleichen Portal elektronisch gestellt werden können.
Über 30 weitere im Bundesberggesetz verankerte Verwaltungsleistungen, wie die Betriebspläne als zentrale Genehmigungsanträge für Bergbauvorhaben, werden derzeit digitalisiert und sukzessive in den nächsten Monaten online zur Verfügung gestellt. Damit wird der Genehmigungsprozess anwenderfreundlicher und transparenter.
Die digitale Weiterbearbeitung der eingehenden Anträge bei den Bergbehörden in dem Programm „BIS“ (Bergbau-Informationssystem) wird parallel programmiert. BIS wurde ursprünglich vom Sächsischen Oberbergamt in Freiberg erarbeitet und wird den an dem Projekt teilnehmenden Ländern zur Verfügung gestellt. Die Kombination aus Antragsverfahren „Bergpass“ und Fachverfahren „BIS“ sorgt für ein transparenteres und übersichtliches Verfahren für Antragstellende und Behörden, das die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen und beschleunigen soll.
Die teilnehmenden Länder sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Ansprechpartnerin im Ministerium
Dr. Kathleen Sell
Telefon: 06131-16-2784
Kathleen.Sell(at)mwvlw.rlp.de