Europaweite Vergabeverfahren
Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) sind verschiedene Richtlinien der Europäischen Union. Die europäischen Richtlinien wurden vornehmlich im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in deutsches Recht umgesetzt. Über die Ermächtigungsnorm des § 113 GWB hat der nationale Normgeber weitere untergesetzliche Regelwerke geschaffen, die konkretisierende und ergänzende Bestimmungen für Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen enthalten. Zu nennen sind hier:
- die Vergabeverordnung (VgV),
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A-EU),
- die Sektorenverordnung (SektVO),
- die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und
- die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
Beachten Sie dabei, dass für Bauleistungen nach § 2 Satz 2 VgV auch Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU) anzuwenden ist.
Weitere Informationen über Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich finden Sie hier.