Produktspezifikationen - Herkunft zeigen

Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)

In Rheinland-Pfalz liegen 6 der 13 deutschen Weinanbaugebiete, in denen Qualitäts- und Prädikatsweinwein erzeugt werden. Die Namen dieser Weinanbaugebiete sind von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt. Das heißt, dass Weine, die den Namen der Region tragen, nicht nur zu 100 Prozent aus der Region stammen, sondern auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. Diese Kriterien werden von jeweiligen Schutzgemeinschaften in sogenannten Produktspezifikationen definiert. Prüfung und Anerkennung der Qualität erfolgt durch eine amtliche Prüfung und wird mit der Amtlichen Prüfnummer (AP-Nummer) auf jeder Flasche nachgewiesen.

 

Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)

In Rheinland-Pfalz befinden sich neun so genannte Landweingebiete, deren Namen von der Europäischen Union als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. Das bedeutet, dass in Rheinland-Pfalz alle Weine, auf deren Etikett ein Landweingebiet steht (z.B. Ahrtaler Landwein, Pfälzer Landwein oder Landwein Rhein) automatisch Weine mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) sind.  Dies gilt auch, wenn weder die Bezeichnung g.g.A. (in Kurzform oder ausgeschrieben) oder das entsprechende EU-Gütesiegel auf dem Etikett genutzt wird.

Unsere Landweine sind typisch für die jeweilige Region. Die Schutzgemeinschaften legen in den Produktspezifikationen die Anforderungen hinsichtlich der Produktqualität fest. Die Weine müssen immer zu 85% von Weintrauben stammen, die in dem definierten Gebiet geerntet worden sind. Mit Ausnahme des Landweins Rhein müssen die Weine trocken oder halbtrocken ausgebaut werden.

Weiterführende Informationen

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)