



Produktspezifikationen - Herkunft zeigen
Produktspezifikationen - Herkunft zeigen
Aufgabe der Schutzgemeinschaften ist es, die Produktspezifikationen zu verwalten. In den Produktspezifikationen werden die Anforderungen an die Weine mit Herkunftsschutz beschrieben .Geregelt sind dort beispielsweise das Mindestmostgewicht, die zulässigen Rebsorten, der zulässige Hektarhöchstertrag oder die Abgrenzung des Gebietes. Die Schutzgemeinschaft kann insbesondere Änderungsanträge stellen, um die Anforderungen an die Weine anzupassen. Die genauen Inhalte der Produktspezifikationen sind in Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geregelt.
Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
In Rheinland-Pfalz liegen 6 der 13 deutschen Weinanbaugebiete, in denen Qualitäts- und Prädikatswein erzeugt werden. Die Namen dieser Weinanbaugebiete sind von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt. Das heißt, dass Weine, die den Namen der Region tragen, nicht nur zu 100 % aus der Region stammen, sondern auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. Prüfung und Anerkennung der Qualität erfolgt durch eine amtliche Prüfung und wird mit der Amtlichen Prüfnummer (AP-Nummer) auf jeder Flasche nachgewiesen.
Weine mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.)
In Rheinland-Pfalz befinden sich neun sogenannte Landweingebiete, deren Namen von der Europäischen Union als geschützte geographische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. Das bedeutet, dass in Rheinland-Pfalz alle Weine, auf deren Etikett ein Landweingebiet steht (z.B. Ahrtaler Landwein, Pfälzer Landwein oder Landwein Rhein) automatisch Weine mit einer geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) sind. Dies gilt auch, wenn weder die Bezeichnung g.g.A. (in Kurzform oder ausgeschrieben) oder das entsprechende EU-Gütesiegel auf dem Etikett genutzt wird.
Unsere Landweine sind typisch für die jeweilige Region. Die Weine müssen immer zu 85 % von Weintrauben stammen, die in dem definierten Gebiet geerntet worden sind. Mit Ausnahme des Landweines Rhein müssen die Weine trocken oder halbtrocken ausgebaut sein.
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
