Entwicklung des Ländlichen Raumes

In Rheinland-Pfalz bestimmt der ländliche Raum, geprägt durch die verschiedensten Kulturlandschaften, das Erscheinungsbild. Die überwiegende Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner wohnt in Dörfern und Kleinstädten. Der ländliche Raum befindet sich in einem stetigen Wandlungsprozess. In Bereichen mit mangelnder Infrastruktur stehen die agrarstrukturelle Entwicklung und der demografische Wandel mit seinen Begleiterscheinungen einer abnehmenden Bevölkerung verbunden mit nicht mehr genutzter Bausubstanz als wichtige Faktoren im Fokus.

Der Klimawandel stellt den ländlichen Raum verbunden mit den erforderlichen Klimafolgeanpassungen vor neue Herausforderungen. Im ländlichen Raum steckt allerdings auch viel Potenzial, den Klimaschutz aktiv zu gestalten und für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen zu sorgen.
Im Gegensatz zu den urbanen Räumen sind Landwirtschaft, Weinbau, Forstwirtschaft und Tourismus mit den entsprechenden regionalen Wertschöpfungsketten die traditionellen Wirtschaftsbereiche des ländlichen Raumes. Sie bilden die Basis eines funktionsfähigen und lebensfähigen ländlichen Raumes der auch für nichtlandwirtschaftliche mittelständische Unternehmen ein attraktives Arbeitsumfeld darstellt.
Entwicklungspotenzial für den Ländlichen Raum steckt daher auch in digitalen Innovationen, die insbesondere auf die Erhöhung der Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort sowie auf die Reduzierung struktureller Nachteile des Lebens auf dem Land mit Hilfe moderner Technologien abzielen.
Um den vielfältigen Funktionen des ländlichen Raumes gerecht werden zu können, bedarf es einer integrierenden und nachhaltigen Landentwicklung. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau werden hierzu verschiedene Instrumente eingesetzt. 

  1. Flurbereinigung
    Die ländliche Bodenordnung ist in Rheinland-Pfalz auch im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen, für die Entwicklung des ländlichen Raumes und insbesondere für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Landwirtschaft ein zentrales, stark nachgefragtes Instrument. Um eine integrierte, nachhaltige Landentwicklung zu betreiben, sind Landnutzungskonflikte zu lösen, Flächen nach Lage, Form und Größe neu zu ordnen, die notwendige Erschließung zu gewährleisten sowie für die unterschiedlichsten Ansprüche Flächen bereitzustellen. Die ländliche Bodenordnung dient als ganzheitliches Instrument zur Erfüllung dieser Aufgaben.
    Im Vordergrund stehen hierbei die Zusammenlegung der Grundstücke, die Wettbewerbssicherung in Landwirtschaft, Weinbau und Forstwirtschaft, der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die gleichzeitige Umsetzung landespflegerischer und wasserwirtschaftlicher Ziele. Weiterhin werden die Umsetzungen von öffentlichen Verkehrsprojekten sowie flächenbeanspruchender Maßnahmen im Dorf durch ein verbrauchsreduzierendes Flächenmanagement unterstützt. Mit dem Instrument der Flurbereinigung lassen sich agrarstrukturelle Belange und die Eigentümerinteressen mit der Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgeanpassung in Einklang bringen.
    Die behördlich geleiteten, flexibel einsetzbaren Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind bei der Realisierung der dargestellten Aufgaben besonders geeignet, da sie Planungsinstrumente, Bodenordnungsinstrumente und Finanzierungsinstrumente in den Verfahren vereinigen. Bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes und der Realisierung investiver Erschließungsmaßnahmen werden alle relevanten Akteure eingebunden und eine eigentums- und umweltgerechte Umsetzung erreicht. (www.Landentwicklung.rlp.de).
  2. Ländliche Infrastruktur
    Die Gewährleistung einer multifunktionalen Basisinfrastruktur im ländlichen Raum stellt einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge dar. Die Förderung des ländlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung wird in Rheinland-Pfalz im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt. Die Europäische Union, der Bund und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Investitionen in den Ausbau vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter ländlicher Wege außerhalb geschlossener Ortslagen einschließlich der dazugehörenden Brücken sowie ggf. erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. (https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-laendlichen-raum/landwirtschaftlicher-wegebau)
  3. Kompetenzentwicklung
    Zukunftsfähige Entwicklung des ländlichen Raumes erfordert Erfahrung, vertiefte Kenntnisse und anwendungsorientiertes Wissen. Um die Akteure im ländlichen Raum zu unterstützen bietet die Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz ein praxisorientiertes Fortbildungs- und Beratungsangebot zur Förderung des Informations- und Wissenstransfers im ländlichen Raum an. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgender Verlinkung: www.dlr.rlp.de/Akademie-Laendlicher-Raum.
  4. LEADER

    Mit LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l’économie rurale) werden seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert. Mit dem LEADER-Ansatz soll einer begrenzten Anzahl von Gebieten die Möglichkeit gegeben werden, neuartige und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Strategien mit experimentellem Charakter durchzuführen. Die Akteure des ländlichen Raumes sollen vor Ort entscheiden, wie ihre Region langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann.

    Herzstück jeder LEADER-Region ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die sich aus verschiedenen, lokal ansässigen Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors zusammensetzt. Eine LEADER-Region erarbeitet unter ihrer Trägerschaft eine Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie (LILE). Ziel dieser Strategie ist es vor allem, neue Impulse für eine wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region zu erschließen, aber auch einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Förderung von Frauen und Jugendlichen, zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und zur Zusammenarbeit mit anderen Gebieten leisten.
    Dahinter steht die Erkenntnis, dass die ländlichen Regionen durch Identifizierung ihrer individuellen Stärken und Schwächen am besten ihre Entwicklungschancen erkennen und daraus resultierende Strategien zur Mobilisierung des abgeschätzten Potentials entwickeln können.
    Die Bandbreite grundsätzlich möglicher Themen im LEADER-Ansatz ist vielfältig und kann sich von den Bereichen Wirtschaft/Landwirtschaft über Tourismus, Bildung, Kultur, Umwelt/ Naturschutz und Mobilität bis zu Gesundheit erstrecken. LEADER setzt dabei auf den „Bottom up“-Ansatz und damit den Ideenreichtum der Bevölkerung. Die LAG entscheiden selbst über die Auswahl und Umsetzung etwaiger Vorhaben innerhalb der geltenden unionsrechtlichen Rahmenbedingungen.
    Gefördert werden können insbesondere kleine investive Maßnahmen, die Erstellung von innovativen Konzepten und Studien, Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen sowie die Durchführung kleinerer Modellprojekte.
    Finanziert wird der LEADER-Ansatz durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel des Landes, des Bundes und der beteiligten Kommunen.

    LEADER in der EU-Förderperiode 2014-2022
    Die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in der verlängerten EU-Förderperiode 2014 - 2020 erfolgt im ELER-Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE), das am 26. Mai 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Auch wenn Neubewilligungen voraussichtlich Mitte 2023 eingestellt werden, wird die Umsetzung einiger Vorhaben bis Ende 2025 andauern.
    In Rheinland-Pfalz wurden 20 LAG als LEADER-Region anerkannt (siehe Karte hier).

    LEADER in der EU-Förderperiode 2023 bis 2027
    Angesichts der erfolgreichen Umsetzung des rheinland-pfälzischen LEADER-Ansatzes wird die LEADER-Förderung in Rheinland-Pfalz im Rahmen des GAP*-Strategieplans in der EU-Förderperiode 2023-2027 nahezu unverändert fortgeführt.
    Die Anerkennung der neuen LEADER-Regionen für die Förderperiode 2023 bis 2027 ist am 8. November 2022 durch Herrn Staatssekretär Becht erfolgt. Insgesamt konnten 21 LAG ausgewählt werden (siehe Karte hier oder im Geobox-Viewer Landentwicklung über die Funktion Elementdetails anzeigen).

    * GAP = Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union als etabliertes Förderinstrument zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe (ehem. 1. Säule) sowie zur Stärkung ländlicher Regionen (ehem. 2. Säule).

    Informationen zu Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) in Rheinland-Pfalz unter www.eler-eulle.rlp.de .