an einer Straße führen Warnbarken entlang, rechts davon befindet sich der Radweg, der zu diesem Zeitpunkt noch ausgebaut wird
L 414 Radweg zwischen Biebelnheim und Flonheim

Landesstraßenneubauprojekte in Rheinland-Pfalz

Dem Erhalt von Landesstraßen wird Vorrang vor dem Neubau von Landesstraßen eingeräumt. Dennoch ist der Neubau von Landesstraßen langfristig weiterhin erforderlich. Deshalb müssen neue Planungsperspektiven für dringend erforderliche Ortsumgehungen bei Landesstraßen vor dem Hintergrund langer Planungszeiten geschaffen werden, um mittelfristig wieder baurechtlich abgesicherte Bauvorhaben vorliegen zu haben (Planungsvorrat).

Hierfür wurden aus den bisher bekannten möglichen Landesstraßenneubauprojekten, mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten in der Zukunft, der Dringlichkeit und des Planungsstandes, 17 Vorhaben als besonders prioritär eingestuft. Hierbei wurden unter anderem auch das verkehrliche Erfordernis der einzelnen Vorhaben und das mögliche Nutzen-Kosten-Verhältnis berücksichtigt.

Bewertung

Als Grundlage für die Bewertung der Vorhaben wurden in einem ersten Schritt die notwendigen technischen Planunterlagen einschließlich einer Kostenschätzung erstellt bzw. vorhandene Unterlagen auf einen einheitlichen Stand gebracht. Darüber hinaus wurde für alle zu bewertenden Projekte eine einheitliche verkehrliche Grundlage auf einer aktuellen Datenbasis bereitgestellt. 

Auf Basis der aktualisierten Planunterlagen, Kosten und Verkehrszahlen wurden die ausgewählten 17 Vorhaben mit Hilfe von Ingenieurbüros nach folgenden Kriterien bewertet: 

  • Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) 
  • Städtebauliche Verbesserung (Städtebau) 
  • Verbesserung der Netzstruktur im Raum (Raumordnung) 
  • Ökologische Risikoabschätzung (Ökologie/ Raumwiderstand)

Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV): Die Berechnung der Nutzen erfolgte wesentlich nach der Methodik zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Die Kosten wurden auf Grundlage teils vorhandener, teils neu erstellter Planunterlagen geschätzt.

Städtebau: Die städtebauliche Bewertung der Vorhaben erfolgte in zwei Schritten. Zunächst wurde die bestehende Ortsdurchfahrt einer Mängelbewertung unterzogen. Im Anschluss daran wurde die Wirkung der Umgehung auf die Ortsdurchfahrt berücksichtigt.

Raumordnung: In der raumordnerischen Bewertung wird geprüft, welchen Beitrag das Projekt zur landesweiten Netzbildung und zur guten Erreichbarkeit aller Teilräume des Landes liefert. Dabei wird die Lage und Bedeutung im funktionalen Straßennetz beurteilt, wobei überregionale, regionale und ortsverbindende Funktionen unterschieden werden. 

Ökologie/ Raumwiderstand: Im Rahmen der ökologischen Risikoabschätzung wurden die Schutzgüter Mensch, Boden, Klima/ Luft, Tiere/ Pflanzen und Landschaftsbild bewertet.

Ergebnisse

Für die Projekte wurden neben dem Nutzen-Kosten-Verhältnis und den Einzelergebnissen aus der städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung sowie der ökologischen Risikoeinschätzung weitere Randbedingungen berücksichtigt, wie 

  • Planungsstand/ Verfahrensfortschritt,
  • Finanzrahmen, Vorgaben des Landeshaushalts,
  • Räumliche / regionale Verteilung der Projekte und
  • Verfügbare Planungskapazitäten. 

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz auf dieser Grundlage den Beginn bzw. die Fortführung der Planungen der 17 Projekte beauftragen.