Nachhaltige Beschaffung

Eine nachhaltige Wirtschaftsweise bedeutet, die heutigen Bedürfnisse so zu befriedigen, dass nachfolgende Generationen zumindest dieselben ökologischen, sozialen und ökonomischen Möglichkeiten vorfinden wie wir sie heute haben. Sie begründet zugleich die Verantwortung, grundlegende soziale und ökologische Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Die Nachfragemacht der öffentlichen Hand kann einen signifikanten Beitrag für eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaft auf Nachhaltigkeit leisten.

Die nachhaltige Beschaffung (auch: strategische Beschaffung) gehört zu den Schlüsselthemen des Vergaberechts, und zwar auf allen Ebenen des öffentlichen Auftragswesens (Bund, Länder und Kommunen). 

Unabhängig von der Höhe des Auftragswertes – also im Ober- wie Unterschwellenbereich – können in allen Phasen einer Beschaffung, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen, qualitative, soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte einbezogen werden.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich der öffentlichen Beschaffung. Hierzu hat sie sich insbesondere in der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz, den Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz und im Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung für Rheinland-Pfalz verpflichtet. Wir appellieren daher an alle öffentlichen Auftraggeber im Land Rheinland-Pfalz: Nutzen Sie die Möglichkeiten einer nachhaltigen Beschaffung, die Ihnen das Vergaberecht bietet! 

Umweltbezogene Aspekte

Als öffentlicher Auftraggeber können Sie durch eine umweltfreundliche Beschaffung einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes leisten. So können Sie durch öffentliche Auftragsvergabe mit der Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten diesen Markt stärken, zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung beitragen sowie Kohlenstoffdioxid und andere Emissionen reduzieren.
Vergaberechtlich ist die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Beschaffung ausdrücklich erwünscht. Neben einigen spezifischen Verpflichtungen besitzen Sie als öffentlicher Auftraggeber einen erheblichen Spielraum, diese Belange in Ihre Vergabepraxis einzubauen.

Soziale Aspekte

Mit der Berücksichtigung von sozialen Aspekten können Sie als öffentlicher Auftraggeber Ihre öffentlichen Aufträge in sozial verantwortlicher Weise vergeben. Auf diese Weise können Sie öffentliche Aufträge dazu nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen sowie die Bedingungen für Menschen mit Behinderung und benachteilige Menschen zu verbessern.

Innovative Aspekte

Innovationen sind neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die erstmalig auf einem Markt, in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Institution eingeführt werden. Durch eine innovationsorientierte Beschaffung können Sie als öffentlicher Auftraggeber unter anderem die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit, zukunftsorientierte Arbeitsplätze und neue Technologien fördern.

 

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Öffentliches Auftragswesen -
Stiftsstraße 9
55116 Mainz


auftragswesen(at)mwvlw.rlp.de
06131 16-2546, -2295

Fortbildungsinitiative nachhaltige Beschaffung

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Öffentliche Aufträge und Vergabe