Nachhaltige Beschaffung

Eine nachhaltige Wirtschaftsweise bedeutet, die heutigen Bedürfnisse so zu befriedigen, dass nachfolgende Generationen zumindest dieselben ökologischen, sozialen und ökonomischen Möglichkeiten vorfinden wie wir sie heute haben. Sie begründet zugleich die Verantwortung, grundlegende soziale und ökologische Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Die Nachfragemacht der öffentlichen Hand kann einen signifikanten Beitrag für eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaft auf Nachhaltigkeit leisten.

Die nachhaltige Beschaffung (auch: strategische Beschaffung) gehört zu den Schlüsselthemen des Vergaberechts, und zwar auf allen Ebenen des öffentlichen Auftragswesens (Bund, Länder und Kommunen). 

Unabhängig von der Höhe des Auftragswertes – also im Ober- wie Unterschwellenbereich – können in allen Phasen einer Beschaffung, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen, qualitative, soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte einbezogen werden.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich der öffentlichen Beschaffung. Hierzu hat sie sich insbesondere in der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz, den Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Rheinland-Pfalz und im Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung für Rheinland-Pfalz verpflichtet. Wir appellieren daher an alle öffentlichen Auftraggeber im Land Rheinland-Pfalz: Nutzen Sie die Möglichkeiten einer nachhaltigen Beschaffung, die Ihnen das Vergaberecht bietet! 

Umweltbezogene Aspekte

Als öffentlicher Auftraggeber können Sie durch eine umweltfreundliche Beschaffung einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes leisten. So können Sie durch öffentliche Auftragsvergabe mit der Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten diesen Markt stärken, zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung beitragen sowie Kohlenstoffdioxid und andere Emissionen reduzieren.
Vergaberechtlich ist die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Beschaffung ausdrücklich erwünscht. Neben einigen spezifischen Verpflichtungen besitzen Sie als öffentlicher Auftraggeber einen erheblichen Spielraum, diese Belange in Ihre Vergabepraxis einzubauen.

Die folgende Auswahl von Leitfäden zeigt, wie Sie umweltbezogene Aspekte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen berücksichtigen können:

Dieses Handbuch soll den Behörden helfen, umweltorientierte Auftragsvergabe erfolgreich zu planen und umzusetzen. Es erläutert auf verständliche Weise die vom EU-Recht gebotenen Möglichkeiten und prüft einfache und wirksame Ansätze zur „Ökologisierung“ von Beschaffungsaufträgen.

Europäische Union (Hrsg.), 3. Auflage 2016

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Diese Arbeitshilfe liefert die Grundlage für eine Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien. Die öffentliche Hand hat damit die Möglichkeit, Ökostrom einzukaufen und dadurch die Nachfrage nach Ökostrom weiter zu erhöhen. Die eigene Beschaffungspraxis kann so einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz leisten.

Bundesumweltamt (Hrsg.), 4. Auflage 2022

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Ziel dieser Veröffentlichung ist es, den Mitarbeitenden der Beschaffungsstellen im Bund, bei den Ländern und den Kommunen notwendige Informationen – auch exemplarisch – an die Hand zu geben, um künftig Gedanken der Ressourceneffizienz in die Handlungsweisen und Beschaffungsvorgängen mit einfließen lassen zu können. Hier sind alle Beteiligten in der Planungsphase, der Entscheidungsphase und letztendlich auch in der Umsetzungsphase der Beschaffung angesprochen.

Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (Hrsg.), Stand: Januar 2014

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Ziel dieses Skriptes ist es, zunächst grundlegend in die Bedeutung und den Nutzen der umweltfreundlichen Beschaffung einzuführen. Ferner sollen die öffentlichen Beschaffungsstellen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung vertraut gemacht werden.

Umweltbundesamt (Hrsg.), 2. Auflage 2019

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Soziale Aspekte

Mit der Berücksichtigung von sozialen Aspekten können Sie als öffentlicher Auftraggeber Ihre öffentlichen Aufträge in sozial verantwortlicher Weise vergeben. Auf diese Weise können Sie öffentliche Aufträge dazu nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen sowie die Bedingungen für Menschen mit Behinderung und benachteilige Menschen zu verbessern.

Der folgende Leitfaden zeigt wie Sie die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sozialorientiert gestalten können:

Der vorliegende Leitfaden soll das Bewusstsein öffentlicher Auftraggeber für die potenziellen Vorteile von einem sozialverantwortlichen öffentlichen Beschaffungswesen schärfen und auf praktische Art und Weise die Chancen erläutern, die die in der EU geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen den öffentlichen Behörden im Hinblick auf soziale Erwägungen im Beschaffungswesen bieten, damit sie sich neben dem Preis vor allem auf das Preis-Leistungs-Verhältnis konzentrieren können. 

Europäische Kommission (Hrsg.), 2. Auflage 2021

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Innovative Aspekte

Innovationen sind neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die erstmalig auf einem Markt, in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Institution eingeführt werden. Durch eine innovationsorientierte Beschaffung können Sie als öffentlicher Auftraggeber unter anderem die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit, zukunftsorientierte Arbeitsplätze und neue Technologien fördern.

Die folgende Auswahl an Leitfäden zeigt, wie eine innovationsorientierte Beschaffung umgesetzt werden kann:

Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, dass die öffentliche Hand verstärkt innovative Produkte und Dienstleistungen nachfragt und hierfür innovative Beschaffungsprozesse zum Einsatz kommen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Hrsg.), 2. Auflage 2017

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In diesem Leitfaden werden in knapper Form die wesentlichen Aspekte einer innovationsfördernden Auftragsvergabe behandelt: Warum ist sie wichtig, wer ist daran interessiert, und wie kann innovationsfördernde Auftragsvergabe gestaltet werden?

Europäische Kommission (Hrsg.), Stand: Juli 2021

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Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Öffentliches Auftragswesen -
Stiftsstraße 9
55116 Mainz


auftragswesen(at)mwvlw.rlp.de
06131 16-2546, -2295

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