Tourismusinfrastruktur und Investitionsförderung für Kommunen

Rheinland-Pfalz ist ein national und international beliebtes Reiseziel. Im Vor-Corona-Jahr 2019 kamen fast 10 Millionen Gäste nach Rheinland-Pfalz, die wiederum annähernd 26 Millionen Übernachtungen generierten. Rund 166 Millionen Tagesgäste besuchen alljährlich die attraktiven Ausflugsziele in den touristischen Regionen des Landes. 

Für Rheinland-Pfalz ist der Tourismus sowohl ein bedeutender Wirtschafts- als auch Standortfaktor. Mit einem Bruttoumsatz von über 7 Milliarden Euro zählt er zu den wichtigsten Branchen im Land. Er bringt zudem mehr als 150.000 nicht-exportierbare Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Betrieben. Er erzeugt eine Bruttowertschöpfung von 3,3 Milliarden Euro und damit einen relativen Beitrag zum Volkseinkommen von 3 Prozent. Es gilt, diese Wirtschaftsstärke langfristig zu sichern und weiter auszubauen.

Die Entwicklung des Tourismus ist eine ausgeprägte Querschnittsaufgabe, ihre Förderung erfolgt auf vielen Ebenen. Grundlage für die Tourismusförderung des MWVLW ist die Tourismusstrategie des Landes.

 

Öffentliche Tourismusinfrastrukturen als Instrument der Wirtschaftsförderung

Wesentliche Grundlage für den Erfolg im Tourismus und eine hohe Standortqualität ist eine attraktive öffentliche Tourismusinfrastruktur. Die Gestaltung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für Kommunen  des Landes, um die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern sowie Gäste und Wertschöpfung in die Tourismusregionen zu ziehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) unterstützt daher Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind. 

Öffentliche Tourismusinfrastrukturen sind öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Einrichtungen und Infrastrukturen, die primär dem Tourismus dienen, Gästen und Besuchern während ihres touristischen Aufenthaltes vor Ort zur Verfügung stehen und als Teil des touristischen Gesamtangebotes zur Wertschöpfung beitragen. 

Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur (landesweit)

Mit dem Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur können im Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Investitionen in die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen gewährt werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes durch moderne, nachhaltige, marktgerechte und erlebnisorientierte Vor-Orte-Angebote für Gäste und Besucher.

Wer kann gefördert werden?                                                                                                                                                    
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände  Zuwendungsempfänger sein. 

Was kann gefördert werden?                                                                                                                                                    
Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung  von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel: öffentliche Besucherattraktionen, Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte, Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätze, Anlaufstellen für Besucher oder Tourist-Informationen, Häuser des Gastes und Kurparke.. Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.                                                               

Wie hoch ist die Förderung?                                                                                                                                                                                                                                                       
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 Euro und 300.000 Euro (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.

Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025             
Das Vorhaben muss grundsätzlich in die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz passen. Der Fokus  der Förderung liegt auf:

  • Investitionsvorhaben, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind.
  • Vorhaben im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz, von denen Impulse für Folgeinvestitionen ausgehen (Impulsinvestitionen).
  • Innovativen Vorhaben als Anreiz zur Schaffung unverwechselbarer, imageprägender und zukunftsweisender Angebote mit Vorbildcharakter.
  • Investitionsvorhaben, die eine Optimierung der touristischen Erlebnisqualität als Grundlage für authentische und innovative Erlebnisangebote im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz bezwecken. Hierdurch sollen auch saisonverlängernde Maßnahmen sowie Vorhaben mit einem regionalen, kooperativen Ansatz gestärkt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahren und Antragstellung
Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.
Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.

Kontakt und Beratung

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Referat 8308 – Tourismuswirtschaft und Investitionsförderung Tourismus
foerderung_tourismus(at)mwvlw.rlp.de
 

Nicole Dawood-Klein, Tel.: +49 6131 162196

Heike Roth, Tel.: +49 6131 165298

Helmut Wendling, Tel.: +49 6131 165239

Iris Kremer, Tel.: +49 6131 162778

Touristische Infrastrukturprojekte in barrierefreien Modellregionen

Im Rahmen der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014-2020 lag der Schwerpunkt der touristischen Förderung auf der Schaffung und Vermarktung von Angeboten für Gäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei sollten Angebote für mehrtägige Reisen im Sinne umfassender Serviceketten geschaffen werden. Diese Förderung erfolgte grundsätzlich für barrierefreie Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Gebieten (Modellregionen). Kommunen und Organisationen mit überwiegend kommunaler Beteiligung konnten somit für Investitionen in barrierefreie touristische Infrastrukturen und Attraktionen sowie Marketingmaßnahmen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Anträge für Zuschüsse einreichen. Dieser Förderschwerpunkt ist abgeschlossen. Weitere Förderanträge werden nicht entgegengenommen.