Tourismusinfrastruktur und Investitionsförderung für Kommunen

Rheinland-Pfalz ist ein weltweit beliebtes Reiseziel. Inzwischen besuchen pro Jahr fast 10 Millionen Gäste Rheinland-Pfalz, die wiederum annähernd 26 Millionen Übernachtungen generieren. Rund 166 Millionen Tagesgäste besuchen die attraktiven Ausflugsziele in den touristischen Regionen des Landes. Mit einem Bruttoumsatz von über 7 Milliarden Euro und 148.000 touristisch Beschäftigten zählt der Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftsbranchen des Landes. Er erzeugt eine Bruttowertschöpfung von 3,3 Milliarden Euro und damit einen relativen Beitrag zum Volkseinkommen von 3 %.

Wesentliche Grundlage für den Erfolg im Tourismus ist eine attraktive touristische Infrastruktur. Die Gestaltung der touristischen Infrastruktur ist das wichtigste Einfluss- und Steuerungsinstrument für Gemeinden, Städte und Kreise des Landes, die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und neue Gäste anzuziehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) unterstützt daher wichtige touristische Infrastrukturprojekte. 

 

Förderprogramme im Überblick

Förderprogramm Tourismusinfrastruktur (landesweit)

Mit dem Förderprogramm Tourismusinfrastruktur können öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft durch moderne und zielgruppengerechte Infrastruktureinrichtungen.

Wer kann gefördert werden?                                                                                                                                                    
Zuwendungsempfänger sind vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein. 

Was kann gefördert werden?                                                                                                                                                    
Förderhähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung, Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel: Häuser des Gastes, Tourist-Informationen, Besucherzentren von überregionaler Bedeutung, öffentliche Besucherattraktionen, Prädikatswanderwege und touristisch bedeutsame Radwege (hier vorrangig Investitionen in Rastplätze, Service- und Erlebnisinfrastruktur im Bestand), unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen, Kurparks, touristische Promenaden.                                                                   

Wie hoch ist die Förderung?                                                                                                                                                     
Es können Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Fördergebieten, Kurorten oder Modellregionen „Reisen für Alle“ und bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in allen anderen Regionen gefördert werden.

Mindestinvestitionsvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 27.000 Euro und 50.000 Euro sind zu beachten.

Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025                                                                                                                               
Das Vorhaben muss grundsätzlich in die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz passen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf:

  • Öffentlichen Impulsinvestitionen in den Tourismus, von denen private Folgeinvestitionen ausgehen;
  • Vorhaben von überregionaler Bedeutung;
  • Optimierungen und Weiterentwicklungen im Bestand nach den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz (z.B. Profilierung, Kooperation, Digitalisierung, ganzjähriges Wachstum, Wetterunabhängigkeit, Erlebnisqualität, Nachhaltigkeit).

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Ansprechpartnerin ist Iris Kremer, Tel: 06131-16-2778, Foerderung_Tourismus(at)mwvlw.rlp.de 

Touristische Marketing- und Infrastrukturprojekte in barrierefreien Modellregionen

Im Rahmen der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014-2020 lag der Schwerpunkt der touristischen Förderung auf der Schaffung und Vermarktung von Angeboten für Gäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dabei sollten Angebote für mehrtägige Reisen im Sinne umfassender Serviceketten geschaffen werden. Diese Förderung erfolgte grundsätzlich für barrierefreie Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Gebieten (Modellregionen). Kommunen und Organisationen mit überwiegend kommunaler Beteiligung konnten somit für Investitionen in barrierefreie touristische Infrastrukturen und Attraktionen sowie Marketingmaßnahmen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Anträge für Zuschüsse einreichen.