Übersicht der Agrarfördermaßnahmen
- Einzelbetriebliche Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden.
Weitere Informationen zum Agrarförderprogramm finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Förderung von Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen finde Sie hier.
Auswahltermine und -ergebnisse finden Sie hier.
- Einzelbetriebliche Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme
Durch den Klimawandel mit längeren Trockenperioden und Spätfrösten bei schon fortgeschrittenem Pflanzenwachstum gewinnt die Prävention durch Trocken- und Frostschutzberegnungssysteme zunehmend an Bedeutung. Ziel der Intervention ist die Steigerung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe und der landwirtschaftlichen Produktivität durch die Förderung von nachhaltigen Bewässerungs- und Frostschutzberegnungssystemen mit Hinblick auf eine Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung.
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Auswahltermine und -ergebnisse finden Sie hier.
- Diversifizierung des Einkommens landwirtschaftlicher Haushalte
Gefördert werden Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten von landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gartenbaulichen Unternehmen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier.Auswahltermine und -ergebnisse finden Sie hier.
- Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Die Intervention unterstützt Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der erstmaligen Niederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeit mit einer Existenzgründungsbeihilfe und sichert so deren Einkommen. Gefördert werden Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen.
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- Investitionen für den überbetrieblichen Maschineneinsatz
Lohnunternehmen und Maschinenringe können für Investitionen, die zur Anwendung neuartiger mechanischer Verfahren bei der Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln und gezielter Unkrautbekämpfung führen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes leisten, gefördert werden.
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- Ernteversicherung Weinbaubetriebe
Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall.
- Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken inkl. Tröpfchenbewässerung.
- Investitionen in Weinbaubetriebe - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der Energieeffizienz
Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme – mit Ausnahme von Vorhaben, die für die Interventionskategorie Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Betracht kommen – Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente.
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- Investitionen in Weinbaubetriebe - Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten
Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird.
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Auswahltermine werden in Kürze auf der Seite des GAP-Strategieplans veröffentlicht.
- Wegebau - Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen
Die Förderung zielt darauf ab, dem landwirtschaftlichen Charakter angepasste überbetrieblicher Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen Entwicklungspotenziale zu unterstützen. Die Förderung umfasst auch den Bau und die Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern.Bevölkerung zugänglich zu machen.
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- Radwegbau - Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
- Investitionen in forstliche Infrastrukturen
Kosten von Investitionen für den forstwirtschaftlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der fortwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale in land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich zu machen. Dies beinhaltet insbesondere Grundinstandsetzungsmaßnahmen, mit denen gleichzeitig die Infrastruktur an den Klimawandel angepasst werden sollen.
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Die Interventionen zu Obst und Gemüse werden von nach EU-Recht anerkannten Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Rahmen sogenannter „operationeller Programme“ geplant, beantragt und nach Genehmigung der in den Ländern zuständigen Behörden durchgeführt. […] Ein Großteil der Förderung fließt in investive Maßnahmen. Agrarumwelt- und Klimainterventionen werden aufgrund der neuen EU-Vorgaben künftig eine größere Bedeutung erlangen, da für diese mindestens 15 % der Mittel der operationellen Programme vorzusehen sind. Neu ist die Bestimmung, dass die operationellen Programme künftig Ausgaben für Forschung beinhalten. (Zitat nach: „Den Wandel gestalten – GAP-Kurzfassung vom BMEL)
In diesem Sektorprogramm werden Ausgaben für unterschiedliche unternehmerische Maßnahmen gefördert.
- Absatzförderung und Kommunikation
Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher über die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung aufzuklären und die Märkte zu diversifizieren.
- Beratungsdienste und technische Hilfe
Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Schädlings- und Krankheitsbekämpfungsmethoden, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und tiermedizinischen Produkten sowie Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Ernteversicherung
Ernteversicherung und Versicherung der Erzeugnisse, die bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall zur Sicherung der Erzeugereinkommen beiträgt, bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
- Investitionen und Forschung
Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden sowie andere Maßnahmen.
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- Anerkennung von Erzeugerorganisationen
Landwirte können sich zur Stärkung ihrer Verhandlungsposition als Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Erzeugerzusammenschlüsse können auf Basis ihres Geschäftsplans förmlich anerkannt und in Folge als solche gefördert werden.
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- Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
Nach der Anerkennung als Erzeugerorganisation werden in den ersten 5 Jahren angemessene Aufwendungen für Organisationskosten bezuschusst, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und so zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.
- Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstruktur)
Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, Kooperationen und OG oder deren Mitglieder zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.
Weiter Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier.
- Förderung von Investitionen für regionale Wertschöpfungsketten (WSK)
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Wertschöpfungsketten-Partnerschaften mit Schwerpunkt der Regionalvermarktung, insbesondere die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kooperierenden landwirtschaftlichen Betriebe. Damit sollen Beschäftigungsmöglichkeiten und Wertschöpfungspotenziale im ländlichen Raum gesichert und neu erschlossen werden.
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- Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft - Durchführung von Vorhaben von Operationellen Gruppen (OG)
Die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) zielt insbesondere auf das Querschnittsziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung ab.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier. - Beratungsleistungen
Gefördert werden sollen Beratungsleistungen für Landwirte, Bodenbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie der Klimafreundlichkeit und -resistenz der Betriebe oder Unternehmen und/oder ihrer Investition beitragen. Eine angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft und KMU in ländlichen Räumen soll damit sichergestellt werden.
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- Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch
Mit den Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen wird die Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen der Betriebsinhaber und deren Beschäftigten in Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Unternehmen sowie sowie der Akteure im ländlichen Raum gestärkt. (Bildungsmaßnahmen, berufliche Weiterbildung, Best practice-Modelle, gezielte Informationsmaßnahmen)
- Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
Mit einer an die allgemeine Öffentlichkeit gerichteten, umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit soll das Bewusstsein für die Anliegen und Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Erhaltung von Kulturlandschaften sowie von Nationalen Naturlandschaften gestärkt werden.
Das EU-Schulprogramm ist ein aus EU- und Landesmitteln finanziertes Förderprogramm, bei dem angemeldete Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten in der Regel einmal wöchentlich pro Kind eine kostenlose Portion Obst/Gemüse und/oder Milch in die Einrichtung geliefert bekommen.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie bezgl. Obst/Gemüse hier sowie bzgl. Milch hier.
- Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor
Bodenschutzkalkung zur Kompensation von anthropogenen Säureeinträgen zur Stabilisierung der Waldböden und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel. - Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen
Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutzwert (Natura 2000 Gebiete).
- Vertragsnaturschutz Streuobst
- Vertragsnaturschutz Weinberg
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
- Alternative Pflanzenschutzverfahren
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- Bieneninstitutionsprojekte
Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens, Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Sachkunde, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie Informations- und Organisationsverbesserung, Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Bienenvölkervermehrung.
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