Öffentliche Aufträge und Vergabe
Jedes Jahr wird in Deutschland durch Bund, Länder und Kommunen ein dreistelliger Milliardenbetrag (BMWK) für den Erwerb jeder Art von Produkten und Dienstleistungen, z. B. Computersysteme, Fahrzeuge, Büromaterial, Bau von Verwaltungsgebäuden, Kläranlagen, Straßen und Schulen ausgegeben. Dabei stellen umfangreiche Rechtsvorschriften des Vergaberechts sicher, dass Auftragsvergaben in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erfolgen, um den wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern zu gewährleisten. Diese vergaberechtlichen Verfahrensvorschriften sollen zugleich Manipulation und Korruption verhindern.
Die Landesregierung möchte alle an den Vergabeverfahren Beteiligten nach besten Kräften unterstützen; dazu zählen die öffentlichen Auftraggeber – insbesondere das Land und die Kommunen in Rheinland-Pfalz – und die Unternehmen.
Die öffentlichen Auftraggeber führen nationale Vergabeverfahren und europaweite Vergabeverfahren durch und können im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung vermehrt umwelt- und klimabezogene, soziale und innovative Aspekte berücksichtigen.
Die Unternehmen können über Vergabe-Plattformen öffentliche Aufträge finden und bei diesen mitbieten. Mitbietende Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens in die Wege leiten.
Weitere Serviceangebote stellen wir mit aktuellen Meldungen, einem regelmäßig erscheinenden Newsletter, den maßgebenden Rechtsvorschriften und Rundschreiben und den Entscheidungen zu Nachprüfungsverfahren für Sie bereit.