

Programm „Wissens- und Technologietransfer (WTT)/ Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer“ (Förderprogramm 366)
Antragsberechtigt sind rheinland-pfälzische staatliche Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Vorhaben, die Wissen und Technologien, die in der Forschung rheinland-pfälzischer staatlicher Universitäten und rheinland-pfälzischer staatlicher Hochschulen für angewandte Wissenschaften entstehen, für die Wirtschaft nutzbar machen. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers durch innovative Ansätze, zur Verbesserung des Zugangs der Allgemeinheit (insbesondere von KMU) zu wirtschaftsrelevanten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, zu Erhebung, Schutz, Lizenzierung, Verkauf und Management von geistigem Eigentum, zur Verbesserung der Austauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen sowie Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Forschende, Mitarbeitende von Hochschulen und Gründungsinteressierte in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer. Es soll insbesondere die Arbeit von Wissens- und Technologietransferstellen sowie Gründungsbüros ausgeweitet und verbessert werden.
Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Rheinland-Pfalz verwendet.
Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens. Hierzu gehören insbesondere: Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Sach-, Material- und Reisekosten, Fremdleistungen, Personalkosten, Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 v. H. der Personalkosten.
Die maximale Förderquote beträgt 98 %.
Projektvorschläge können jederzeit bei der Bewilligungsbehörde, Kontaktdaten s. unten, eingereicht werden.
Nach Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde können die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte in das online EFRE-Kundenportal 2021-2027 zur Antragstellung übertragen werden.
Konkrete, qualitativ messbare Ergebnisse wünschenswert. Idealerweise Projekte, die bislang wegen fehlender Mittel nicht realisiert werden konnten.
Bewilligungen können bis Ende 2027 ausgesprochen werden, Projektlaufzeit max. bis 31.12.2028
EU-Beihilferegelungen bitte unbedingt beachten!
Auskünfte erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (Referat 8402)
Dr. Thorsten Gluth, Telefon: 06131 16-2962, E-Mail: thorsten.gluth(at)mwvlw.rlp.de und
Christa Beerscht, Telefon: 06131 16-2547, E-Mail: christa.beerscht(at)mwvlw.rlp.de
Hinweise zur Beantragung und Anlagen:
- Hinweise zur Gliederung eines Projektvorschlags “WTT/Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer”
- Hinweise zur Übertragung eines Förderantrags “Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer”
- Anlage Ausführliche Projektbeschreibung
- Anlage Gesamtfinanzierung
- Anlage Erläuterung zu den Gesamtausgaben
- FAQ zu “Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer”