Förderprogramm „Entwicklungsprozess wettbewerbsfähiger lokaler Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz“
Aufruf vom 06.02.2025:
Die Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz – insbesondere die der lokalen Ebene – befinden sich in einer herausfordernden Situation. Sie durchlaufen einen Prozess des Wandels durch ein steigendes Aufgabenspektrum, aber auch unterschiedliche Größen, aufgabenadäquate Ausstattungen und Entwicklungsstände sind zu optimieren. Hinzu kommen ein steigender Kosten- und Finanzierungsdruck für die Marktbearbeitung sowie enge Grenzen der Einnahmengewinnung und Finanzierung des Tourismus, die eine Strukturänderung und Bündelung von Aufgaben notwendig machen.
Im Rahmen der Tourismusstrategie 2025 des Landes Rheinland-Pfalz wurden Analysen zum System Tourismus durchgeführt. Die Ergebnisse haben aufgezeigt, dass die touristischen Strukturen auf allen Ebenen zu optimieren sind, um u. a. die Kleinteiligkeit der lokalen Ebene zu reduzieren und marktfähige Tourismuseinheiten zu bilden. Dies soll durch eine überörtliche Zusammenarbeit erfolgen, die institutionalisiert oder auf vertraglicher Basis seitens der lokalen Ebene festgelegt sein soll. Durch diese überörtliche Zusammenarbeit können u. a. Doppelstrukturen vermieden werden sowie durch eine Bündelung von Ressourcen bspw. gemeinsame Finanzierungen der touristischen Arbeit innerhalb der Tourismuseinheiten erfolgen.
Das vorliegende Förderprogramm soll die lokalen Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz insbesondere bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigem Tourismusorganisationen (WTO) unterstützen und in die Lage versetzen, sich für die Zukunft auszurichten und besagten Prozess anzuschieben. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der touristischen lokalen Ebene des Landes Rheinland-Pfalz durch Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen Tourismuseinheit leisten. Ein weiteres Ziel der Förderung ist es, die touristischen Aufgaben der Ebene zu bündeln und zu optimieren sowie damit einhergehend eine Organisations- und Strukturverbesserung bei der touristischen Aufgabenwahrnehmung zu erreichen. Durch die Bündelung und Optimierung der lokalen Tourismusorganisationen könnten bspw. Aufgaben eindeutig abgegrenzt sowie die Größen der touristischen Einheiten angepasst werden.
Bis wann kann ein Förderantrag eingereicht werden?
Die antragsberechtigten Zuwendungsempfänger können einen Projektantrag für die Förderung 2025 ab sofort bis zum 30. April 2025 einreichen.
Was kann gefördert werden?
Fördergegenstand sind touristische Maßnahmen wie z. B. die Erstellung von Gutachten und Konzepten zur Entwicklung und Neuausrichtung von wettbewerbsfähigen (lokalen) Tourismusorganisationen durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen sowie touristischen Organisationen, um die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Tourismusorganisationen zu stärken.
Fördergegenstand ist auch die Durchführung von Workshops, die im Rahmen der gutachterlichen Konzeptionierung geeignet sind, eine gezielte Destinationsentwicklung im Sinne einer engeren Kooperation, Strukturanpassung sowie Bündelung von touristischen Aufgaben umzusetzen und den Tourismus in den Kommunen zu fördern.
Die beantragten und geförderten Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen. Es wird auf die Verwaltungsvorschrift „Förderprogramm Entwicklungsprozess wettbewerbsfähiger lokaler Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz“ vom 18.10.2024 verwiesen (siehe Anlage).
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt für Zuwendungen sind als Träger der Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände als Träger der Maßnahme Zuwendungsempfänger sein.
Fördergebiet
Die lokale Tourismusebene in Rheinland-Pfalz.
Fördervolumen
Für den Förderaufruf in 2025 stehen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.
Verfahren
Mit Eingang des Projektantrags erfolgt die Antragsprüfung und die sich daran anschließende Projektbewilligung. Die Projektauswahl und die sich anschließende Bewilligung orientiert sich an der Erfüllung der Auswahlkriterien, sowie der Prüfung, welche Projekte am besten in das Förderprogramm passen und eine maximale Wirkung der Förderung erwarten lassen.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Lisa Krebs
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Referat 8307 – Tourismuspolitik / Tourismusmarketing
E-Mail: lisa.krebs(at)mwvlw.rlp.de