Förderprogramm „Transformation der Tourismusregionen Rheinland-Pfalz“

Aufruf vom 19.01.2024:

Die regionalen Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer herausfordernden Situation. Sie durchlaufen einen Prozess des Wandels von schwerpunktmäßigen Marketing- zu Managementorganisationen. Unterschiedliche Gebietskulissen, Größen, finanzielle Möglichkeiten, Entwicklungsstände sowie ein steigendes Aufgabenspektrum sind zu bewältigen.

Im Rahmen der Tourismusstrategie 2025 des Landes Rheinland-Pfalz wurden Analysen zum System Tourismus durchgeführt. Die Ergebnisse haben aufgezeigt, dass die touristischen Strukturen auf allen Ebenen zu optimieren sind, um u. a. die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Destinationsmanagementorganisationen zu steigern.

Das vorliegende Förderprogramm soll die Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz bei ihrem Transformationsprozess unterstützen und in die Lage versetzen, sich für die Zukunft auszurichten und besagten Transformationsprozess anzuschieben. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes Rheinland-Pfalz durch Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer modernen, digitalen, nachhaltigen, marktgerechten und innovativen Ausrichtung leisten.

  • Frist für Einreichung Projektanträge
    Die antragsberechtigten Zuwendungsempfänger können einen Projektantrag für die Förderung 2024 bis zum 30. April 2024 einreichen.
     
  • Was kann gefördert werden?
    Fördergegenstand sind touristische Maßnahmen sowie u. a. Aktivitäten im Rahmen des digitalen Marketings, im Sinne der Digitalisierung im Tourismus Rheinland-Pfalz, im Einklang der „Nachhaltigkeit im Rheinland-Pfalz Tourismus – Strategie für die Transformation zur nachhaltigen Tourismusentwicklung in Rheinland-Pfalz“ sowie zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie z. B. neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, welche in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung beitragen. Die beantragten und geförderten Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen. Es wird auf die Verwaltungsvorschrift „Förderprogramm Transformation der Tourismusregionen Rheinland-Pfalz“ vom 10.10.2023 verwiesen (siehe Anlage).
     
  • Wer kann einen Förderantrag stellen?
    Antragsberechtigt sind die zehn touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um folgende Organisationen: Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V., Eifel Tourismus GmbH, Hunsrück-Touristik GmbH, Lahntal Tourismus Verband e. V., Mosellandtouristik GmbH, Naheland-Touristik GmbH, Pfalz.Touristik e. V., Rheinhessen-Touristik GmbH, Romantischer Rhein Tourismus GmbH und Westerwald Touristik-Service e. V.
     
  • Fördergebiet
    Die zehn Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz
     
  • Bewertungskriterien
    Eine wesentliche Grundlage und Empfehlung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 (Strategischer Weg 4) und der gutachterlichen Studie zur Optimierung des Systems Tourismus in Rheinland-Pfalz ist es, die touristischen Strukturen auf allen Ebenen zu optimieren und die Marketing-, Förder- und Finanzierungsmechanismen entsprechend anzupassen. Dabei geht es auf regionaler Ebene um eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Destinationsmanagementorganisationen. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusorganisationen objektiv und vergleichbar bewerten zu können, sind Kennzahlen eine wichtige und unerlässliche Hilfestellung. Sie ermöglichen eine Einordnung und Bewertung im Wettbewerb auf Rheinland-Pfalz- und Bundesebene, geben als Leitplanken Orientierung und bieten Argumentationshilfen für die handelnden Tourismusakteure und politischen Entscheidungsträger. Im Rahmen der Förderung 2024 nehmen die antragsberechtigten Zuwendungsempfänger eine Einstufung der Wettbewerbsfähigkeit der Destinationsmanagementorganisation auf Basis einer Selbsteinschätzung vor (vgl. Anlage Einstufung der Wettbewerbsfähigkeit). Die Gesamtpunktzahl hat für die Förderung 2024 keinen Einfluss auf die Feststellung der Förderwürdigkeit.
     
  • Förderhöhe
    Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 85 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 50 000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 15 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Für die Förderung 2024 stehen insgesamt maximal 500.000 Euro aus Landesmitteln zu Verfügung. 
     
  • Verfahren
    Mit Eingang des Projektantrags erfolgt die Antragsprüfung und die sich daran anschließende Projektbewilligung.
    Die Förderung 2024 endet mit dem Haushaltsjahr zum 31.12.2024.
     
  • Antragsformulare
    Die für den Projektantrag notwendigen Formulare sind:
  • Kontakt
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
    Referat 8307 – Tourismuspolitik / Tourismusmarketing
    Ute Meinhard
    Stiftsstraße 9
    55116 Mainz
    E-Mail: Ute.Meinhard(at)mwvlw.rlp.de