Nationale Vergabeverfahren

Unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ist das Vergaberecht dem Haushaltsrecht zugeordnet. § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) und § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) konkretisieren die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Danach geht dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb voraus, wobei hierbei nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren ist.

Solche einheitlichen Richtlinien (Verfahrensregeln) enthalten die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 1 (VOB/A) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), deren Anwendung in der jeweils geltenden Fassung durch die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) verpflichtend vorgegeben ist.

Die jeweils gültigen Schwellenwerte werden im Amtsblatt der Europäischen Union und im Bundesanzeiger veröffentlicht und alle zwei Jahre angepasst. Die Anpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen.

Die aktuellen EU-Schwellenwerte: 

Auftrags- bzw. Vertragsart

EU-Schwellenwert 2022/2023

EU-Schwellenwert 2024/2025

Bauleistungen

5.382.000 Euro

5.538.000 Euro

Bau- und Dienstleistungskonzessionen

5.382.000 Euro

5.538.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

215.000 Euro

221.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden

140.000 Euro

143.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich / Bereich Verteidigung und Sicherheit

431.000 Euro

443.000 Euro

Maßgeblicher Wert für die Beurteilung, ob ein öffentlicher Auftrag dem Unter- oder Oberschwellenbereich zuzuordnen ist, ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer. Der Auftragswert ist nach den Grundsätzen des § 3 Vergabeverordnung (VgV) zu ermitteln.

Für öffentliche Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen sind in der Regel die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) sowie die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) anzuwenden. Je nach Auftragsgegenstand können weitere Rechtsvorschriften zu beachten sein.

Für öffentliche Aufträge über Bauleistungen sind in der Regel die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A 1. Abschnitt, Teil B und Teil C sowie die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) anzuwenden. Je nach Auftragsgegenstand können weitere Rechtsvorschriften zu beachten sein.

Vergaberechtliche Vereinfachungen – Festsetzung von Auftragswertgrenzen

Abweichend bzw. ergänzend zu den Bestimmungen der VOB/A 1. Abschnitt und der UVgO sieht die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) Auftragswertgrenzen für Verhandlungsvergaben / Freihändige Vergaben oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb wie folgt fest:

 

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe / Freihändige Vergabe

Bauleistungen nach VOB/A

200.000 Euro (abweichend von § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 1. Abschnitt)

40.000 Euro (abweichend von § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A 1. Abschnitt)

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO

80.000 Euro

40.000 Euro (§ 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO)

Darüber hinaus können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bis zu einem geschätzten Auftragswert - ohne Umsatzsteuer - von 3.000 Euro ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) beschafft werden.

Weitere vergaberechtliche Vereinfachungen sehen verschiedene Rundschreiben unseres Hauses vor. Diese stehen hier zum Download zur Verfügung.

Bekanntmachung öffentlicher Aufträge

Bekanntmachungen über Auftragsvergaben der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung einschließlich der Landesbetriebe zu nationalen Vergabeverfahren werden auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (www.vergabe.rlp.de) veröffentlicht. Vergaben, deren Auftragswerte unter dem EU-Schwellenwert liegen, können an nationale Vergabeportale weitergeleitet werden. 

Weitere Vergabe-Plattformen, über die Auftragsvergaben veröffentlicht werden können sind hier aufgeführt.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Öffentliches Auftragswesen -
Stiftsstraße 9
55116 Mainz


auftragswesen(at)mwvlw.rlp.de
06131 16-2546, -2295

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