Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Das Land Rheinland-Pfalz überstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs durch Zuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 2.500 Euro je übernommenen Auszubildenden. Anträge sind bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bis spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Weitere Informationen finden Sie hier.