Strategische Umweltprüfung: Öffentliche Beteiligung

Polen, bislang ohne Atomkraftwerk, bereitet den Einstieg des Landes in eine eigenständige Kernenergienutzung vor. Das polnische Atomenergieprogramm sieht den Bau von mindestens drei Kernkraftwerken bis 2030 vor. Das erste Kraftwerk soll bereits 2022 in Betrieb gehen. Nach dem polnischen Umweltinformationsgesetz muss für den vorliegenden Entwurf des Atomprogramms eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden, wobei die Öffentlichkeit anzuhören ist. Nach den EU-Bestimmungen müssen auch die Nachbarstaaten grenzüberschreitend beteiligt werden. Das Bundesumweltministerium hat für den Bund die entsprechenden Schritte veranlasst. Rheinland-Pfalz hat für seine Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die erforderlichen Maßnahmen vorgenommen.

Vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 wird daher das polnische Kernenergieprogramm mit dem Umweltbericht in der Bibliothek des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz, Stiftsstraße 9 öffentlich ausgelegt. Zudem sind die Unterlagen auf der Internetseite des Ministeriums unter

http://www.mwkel.rlp.de/Strahlenschutz/Nukleare-Sicherheit/Kernenergie-Polen

einsehbar. Der Bund und weitere Bundesländer verfahren ebenso. Im Auslage-Zeitraum können Bürger, Verbände und Behörden Stellungnahmen in deutscher Sprache direkt bei den polnischen Stellen einreichen.

Energieministerin Eveline Lemke betont, dass sich Rheinland-Pfalz mit einer eigenen Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Atom-Plänen Polens äußern wird. „Unsere grundsätzliche Haltung zur Atomkraft ist eindeutig. Atomenergie ist mit großen Risiken verbunden und keine Option für die Zukunft. Mit großer Sorge schauen wir deshalb nach Polen. Es ist ein Irrweg, wenn unser Nachbarland jetzt den Einstieg plant nachdem wir endlich den Atomausstieg in Deutschland durchsetzen konnten.“

Zu den Inhalten der einsehbaren Unterlagen gehören auch Angaben zum Betrieb von Atomenergieanlagen, Fragen der Sicherheit sowie die Abwicklung der AKWs nach Betriebsende. Der Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms ist nach den Aussagen der Republik Polen keine Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen oder Betriebsgenehmigungen.

 

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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