„Scharfe Vorgaben, die am Ende keine saubere rechtliche Grundlage haben, sind ein Unding. Das können wir unseren Betrieben nicht zumuten“, sagte Landwirtschafts- und Weinbauministerin Schmitt. „Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, schnell Rechtssicherheit zu schaffen.“
Die allgemein gültigen Vorschriften der Düngeverordnung bleiben in Kraft.
Klar ist jedoch:
Im Antragsjahr 2025 festgestellte Verstöße in „Roten Gebieten“ werden im Rahmen der Konditionalität nicht sanktioniert.
Auch fachrechtliche Verfahren zu solchen Verstößen werden nicht weiterverfolgt.
Schmitt betonte: „Unsere Betriebe brauchen klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln. Vor Beginn der Düngesaison 2026 muss der Bund die notwendigen rechtlichen Schritte vorlegen.“
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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