„Die Gesundheit unserer Weinberge ist die Grundlage für die Zukunft des Weinbaus in Rheinland-Pfalz“, sagte Schmitt. „Mit der neuen Verordnung ziehen wir die Zügel bei der Drieschenbekämpfung an. Wir schaffen Klarheit, dass Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gehört. Und wir ermöglichen ein schnelleres Eingreifen, indem die bisherige Schonfrist von zwei Jahren entfällt. Damit sichern wir Qualität, Erträge und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Winzerinnen und Winzer.“
Die neuen Regeln im Überblick
Pflanzenschutz verpflichtend: Der regelmäßige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis wird ausdrücklich als Bestandteil ordnungsgemäßer Bewirtschaftung festgeschrieben.
Schnelleres Eingreifen: Die zweijährige Schonfrist entfällt. Künftig kann unmittelbar gegen Drieschen vorgegangen werden. Sogenannte „Alibimaßnahmen“ wie eine Bodenbearbeitung alle zwei Jahre reichen nicht mehr aus.
Ziel: Gesunde Reben, weniger Schädlings- und Krankheitsdruck, Stärkung der wirtschaftlichen Basis des Weinbaus.
„Mit der Verordnung flankieren wir das Weinbaupaket 2025+, mit dem das Land die Weinbranche umfassend unterstützt. Denn neben Absatzförderung, Investitionshilfen und Bürokratieabbau ist auch der Schutz der wirtschaftenden Betriebe unerlässlich, um unsere Wein-Kulturlandschaft zu erhalten“, so Schmitt.
Hintergrund
Der Bestand an Drieschen lag in den vergangenen Jahren relativ konstant bei rund 50 Hektar jährlich Aufgrund der schwierigen Absatzlage könnte sich das Problem jedoch verschärfen, wenn insbesondere gepachtete Weinberge nach Ablauf des Pachtzeitraums keinen neuen Pächter finden. Mit der neuen Verordnung stärkt Rheinland-Pfalz die Prävention und schützt zugleich die Lebensgrundlage der Winzerfamilien.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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