Bei einer Umkehrung der Beweislast müssten die Mineralölkonzerne offen legen, dass bei den auffällig synchron laufenden Preiserhöhungsrunden rein wirtschaftliche Zwänge und nicht lediglich die Gewinnmaximierung eine Anhebung begründeten, sagte Hering. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ (28.2.2011) erklärt, er gehe davon aus, dass die laufende gezielte Untersuchung des Benzinmarktes am Ende die Schlussfolgerungen zu einem marktbeherrschenden Oligopol für die Branche untermauere. Verfahren gegen Kraftstoffkonzerne nach Vorlage des Berichts Ende Mai schloss er dabei nicht aus.
„Der Bund muss die kartellrechtlichen Instrumente erweitern, um einer Preiswillkür und Missbrauch von Marktmacht an den Tankstellen einen Riegel vorschieben zu können“, forderte Minister Hering. Eine Beweislastumkehr ist bereits bei der Preishöhenkontrolle für Strom und Gas (§ 29 GWB) eingesetzt worden.