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Ministerin Lemke zu EEG-Entscheidung: „Vorsichtiger Optimismus“

Heute hat die Europäische Kommission den überwiegenden Teil der Befreiungen von der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in der Fassung aus dem Jahre 2012 genehmigt. Ein kleinerer Teil der Befreiungen, der höher war als zulässig, muss jedoch von den Empfängern für die Jahre 2013 und 2014 zurückgezahlt werden. „Die Bundesregierung muss sofort die genaue Summe der Teilrückzahlungen errechnen und damit auch letzte Unsicherheiten beseitigen“, so die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.

„Die heutige Entscheidung der Kommission weckt für den Industriestandort Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz vorsichtigen Optimismus, da Brüssel aber die meisten jüngsten Befreiungen von der EEG-Umlage als rechtskonform erklärt hat“, sagt Lemke. Es müsse jetzt genau in Erfahrung gebracht werden, welche Branchen in welcher Größenordnung dennoch belastet werden und einer Rückzahlungspflicht unterliegen. Hier könne noch für einige Unternehmen ein Risiko verborgen sein.

„Die Auffassung der Kommission, Befreiungen von der EEG-Umlage generell als staatliche Beihilfen zu betrachten, teile ich ausdrücklich nicht. Gleichwohl sorgt die heutige Entscheidung über die weitgehend genehmigten Befreiungen von der Umlage nun für mehr Klarheit“, so Ministerin Lemke mit Blick auf die lange bestehende Unsicherheit. Drohende Nachzahlungen hätten vielfach wie ein Damoklesschwert gewirkt.

„Erst nach Abschluss des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof besteht endgültige Rechtssicherheit. Der Gerichtshof in Luxemburg wird nun zu klären haben, wie weit die Kommission in der nationalen Energiepolitik mitmischen darf“, ergänzt Lemke.

 

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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