Dass die angestrebte Neuregelung im Interesse aller Beteiligten aus der Abfallwirtschaft steht, zeigt sich auch daran, dass alle betroffenen Wirtschaftsverbände im Rahmen der Anhörung die Neuregelung grundsätzlich begrüßt und anerkannt haben.
Nach der heutigen Billigung durch das Kabinett wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet.
Die SAM ist seit nahezu 20 Jahren für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle und für die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Abfällen zuständig. Sie gehört dem Land Rheinland-Pfalz als Mehrheitsgesellschafter sowie zwei privaten Beteiligungsgesellschaften der Entsorgungswirtschaft. Als Public-Private-Partnership-Gesellschaft nimmt sie insoweit hoheitliche Aufgaben wahr.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung,
Tel. 06131/16-2549