Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)

Mit dem Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) steht seit inzwischen gut einem Jahr  den Gewerbetreibenden und Freiberuflern, insbesondere den Existenzgründern, eine neue Einrichtung zur Seite, die sie auf dem Weg durch die behördlichen Anforderungen begleitet. Rheinland-Pfalz hat die neue Einrichtung bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) in Koblenz und Neustadt/W. etabliert, weil die EAP dort auf die Kenntnisse der Verwaltungsstruktur des Landes und auf die eigene Verwaltungserfahrung zurückgreifen können. Dass Beratungsbedarf vorhanden ist, zeigt die erste Bilanz: Mehr als  400 Anfragen gingen bis Ende 2010 ein. „Mit dem EAP wird der Verwaltungsaufwand für die Unternehmer erheblich reduziert“, sagte Staatssekretär Alexander Schweitzer auf dem ersten Sprechtag des EAP in Mainz.

Der EAP sei „ein Vermittler zwischen den Antrag stellenden Unternehmen und den zuständigen Behörden“. Von daher sei es auch wichtig, dass den Unternehmen die Leistung des EAP auch bekannt gemacht wird. Die EAP machen das, indem sie sich zum Beispiel bei den Starterzentren der Kammern vorstellen, die Wirtschaftsfördereinrichtungen auf ihr Angebot hinweisen - und indem sie Sprechtage anbieten.

In Mainz zeigten die Mitarbeiter des EAP Süd, dass sie Unternehmen dabei unterstützen möchten, behördliche Anforderungen besser zu meistern und Unternehmen das Wirtschaftsleben zu erleichtern.

Insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren als EAP über behördliche Anforderungen, vermitteln an die zuständigen Stellen und können den Unternehmen vielfach den Behördengang selbst abnehmen. Die bisherigen Anfragen machen die Vielfalt der Wirtschaft deutlich: Sie umfassen die Frage eines Zahntechnikers nach den behördlichen Anforderungen einer Gründung ebenso wie die Nachfrage zur Betonherstellung in mobilen Mischanlagen und zur Eröffnung eines Schuhgeschäftes mit Bistro. Dazu gehört aber auch: die Anfrage, was man tun muss, um Pokertische zu importieren oder um als Industriekletterer zu arbeiten oder auch die Nachfrage, welche Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich sind, um eine private Schule zu eröffnen oder mit einer Hundekeksbäckerei zu starten.

Der EAP ist auch Ansprechpartner für Unternehmen aus dem Ausland, die in Deutschland tätig werden wollen und dabei Unterstützung suchen. Anfragen kamen zum Beispiel von einer Französin, die sich in Deutschland niederlassen und eine Gaststätte eröffnen will oder einem Unternehmer aus Estland, der Dienstleistungen für den Weinbau anbieten will.

Während bisher die jeweils zuständigen Behörden im Wesentlichen über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich informieren, bietet der EAP den Anfragenden einen Rundumservice. Darüber hinaus vermittelt er bei Bedarf Kontakte zu anderen Einrichtungen, die die Unternehmen unterstützen: wer z.B. Beratung bei einer Gründeridee sucht oder seinen Businessplan besprechen will, erhält die Daten der Kammerberater, wer konkret eine Gewerbefläche sucht, die Daten derjenigen Wirtschaftsförderung, die ihn dabei unterstützen kann.

Ein neues Angebot dieser neuen Einrichtung ist es aber vor allem, den Antragstellern den Behördengang abzunehmen: Bei einer Reihe von Genehmigungsverfahren können die Unternehmen den EAP bitten, das Antragsverfahren für sie abzuwickeln.

Die Einrichtung des EAP hat ihren Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erleichtern soll.

In Rheinland-Pfalz wurden die Informations- und Mittleraufgaben des EAP auf alle einheimischen Unternehmen ausgedehnt, um vor allem die Existenzgründerinnen und -gründer durch vereinfachte Verwaltungsverfahren zu unterstützen.

Aktuelles Bildmaterial kann ab 16 Uhr unter www.pressebild24.de heruntergeladen werden. Der Abdruck ist honorarfrei, die Rechte liegen beim MWVLW.


Kontakt zum EAP

EAP bei der SGD Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz,
Telefon: 0261 / 1202222, Fax: 0261 / 120882222, eap-sgdnord(at)poststelle.rlp.de

EAP bei der SGD Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt,
Telefon: 06321 / 992233, Fax: 06321 / 9932233, eap-sgdsued(at)poststelle.rlp.de

Der Zugang übers Internet ist über www.eap.rlp.de möglich.

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