Bundes-Bildungsministerin Schavan hatte in ihrer Rede eingestanden, dass es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf im Gesetz gibt, beispielsweise bei der Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Anlaufstellen zur Erstinformation der Anerkennungssuchenden bzw. einer noch einzurichtenden Telefon-Hotline, über die die Beratung stattfinden soll. „Hier hat sich unser Druck auf die Bundesregierung bezahlt gemacht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sollten nicht noch deutliche Verbesserungen von Seiten der Bundesregierung erfolgen, insbesondere was den Anspruch auf Beratung und die Notwendigkeit einer Lotsenfunktion betrifft“, sagte Staatsministerin Margit Conrad.
Eveline Lemke betonte: „Es ist erfreulich, dass wir endlich Schluss machen mit einer Tradition der Diskriminierung im Berufsrecht, die auf dem Gedanken der Staatsangehörigkeit fußt. Mit diesem Gesetz geben wir gut ausgebildeten Menschen in Deutschland die beruflichen Möglichkeiten, die sie verdienen“.
„Deutschland braucht eine moderne pragmatische Regelung, die auch dem Gedanken der Freizügigkeit und der europäischen Integration Rechnung trägt, so Margit Conrad abschließend. Beide Ministerinnen betonten, dass sich das Gesetz jetzt in der Praxis bewähren muss: „Das Gesetz ist ein erster richtiger Schritt. Wir werden die Umsetzung der Ankündigungen von Ministerin Schavan hier weiter genau beobachten.“