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Becht: Weinbergsrundfahrten? Aber sicher!

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt die Brauchtumsfahrten der Winzerinnen und Winzer im Land. In einem Erlass werden die bundesgesetzlichen Regelungen verdeutlicht sowie Handlungsempfehlungen für Brauchtumsfahrten gegeben.

„Die Weinkultur gehört zur rheinland-pfälzischen Lebensart. Brauchtumsfahrten durch die Weinberge sind ein wichtiger Teil davon. Wir möchten die Winzerinnen und Winzer bei der Brauchtumspflege unterstützen und sie sicher durch den Dschungel der Bundesgesetze führen. Weinbergrundfahrten? Aber sicher!“, sagte Verkehrsstaatssekretär Andy Becht anlässlich der Veröffentlichung des Erlasses „zum Einsatz von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen (einschließlich Felder- und Weinbergsfahrten) in Rheinland-Pfalz“.

Der Erlass führt die unterschiedlichen bundesrechtlichen Regelungen auf und gibt Handlungsempfehlungen, wie die Rundfahrten zur Brauchtumspflege für Veranstalter wie Mitfahrer rechts- und verkehrssicher gestaltet werden können. Unter den Erlass fallen alle Fahrten im Sinne des Brauchtums, nicht erfasst sind gewerbliche Rundfahrten.

Im Erlass wird darauf hingewiesen, dass Felder- und Weinbergsfahrten in Rheinland-Pfalz grundsätzlich am landwirtschaftlichen Betrieb bzw. am Weingut beginnen und dort enden müssen. Wenn die örtlichen Gegebenheiten dies nicht zulassen, sind ein Fahrtbeginn und -ende am Weinberg oder in der Nähe des Weinguts möglich. Grundsätzlich sollten sich die Fahrten auf Wirtschaftswege konzentrieren. Die Strecke muss so gewählt werden, dass sie möglichst direkt und verkehrssicher vom Weingut zu den Wirtschaftswegen führt. Des Weiteren weist der Erlass auf den notwendigen Versicherungsschutz hin sowie auf sicherheitsrelevante Regelungen für Zugmaschine und Anhänger. 

Empfohlen wird u.a., dass auf dem Anhänger nicht mehr als 24 Personen befördert werden, dass die Kommunikation zwischen Fahrer und Mitfahrern gesichert ist sowie Fahrten nach 22 Uhr vermieden werden. Damit trage der Erlass auch den berechtigten Interessen der Anwohner in den Gemeinden Rechnung, betonte der Staatssekretär.

„Die Brauchtumsfahrten sollen Freude bereiten. Für Winzerinnen und Winzer sind die Fahrten ein wichtiges Instrument, um Interesse für die Weinerzeugung zu wecken und das Verständnis für ihre Arbeit im Weinberg zu fördern“, so Becht.

 


Verantwortlich (i.S.d.P.)

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Telefon 06131 16-2550
Telefax 06131 16-2174
<link>susanne.keeding@mwvlw.rlp.de

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