„Wir haben in guter Atmosphäre sehr gute Beschlüsse gefasst“, hat Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht nach der Amtschefkonferenz der Agrarressorts der Länder sein Resümee gezogen.
Breiten Raum nahm das Thema Tierwohlkennzeichnung und Förderung artgerechter Haltungssysteme ein. „Bei anhaltender Unsicherheit, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, unterbleiben notwendige Investitionen und es drohen weitere Hofaufgaben“, sagte Becht. Deshalb habe die ACK die Notwendigkeit bekräftigt, Tierhalter bei umwelt- und tierwohlbedingten Anpassungsprozessen zu unterstützen. Dies treffe insbesondere auf den notwendigen Umbau bestehender Ställe zu.
Im Fokus sollten erleichterte bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, die Unterstützung von Investitionen über die einzelbetriebliche Förderung und begleitende Forschungsaktivitäten stehen. Hier sei die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein wichtiges Instrument, so Becht. Die ACK habe daher den Bund gebeten, zeitnah die Beratungen mit den Ländern aufzunehmen, um einen entsprechenden Fördergrundsatz zur Unterstützung der Tierhalter bei der Anpassung der Haltungsverfahren an Tierwohl und Umweltschutz im Rahmen der GAK sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die notwendige finanzielle Ausstattung zu konzipieren.
Auch zur laufenden Debatte um ein Tierwohlkennzeichen positionierte sich die ACK: Die Ressortchefs befürworteten die Intention der Bundesregierung, bei der Einführung und Verwendung des Kennzeichnungssystems verbindliche Kriterien festzulegen, die eindeutig die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffen müssen. Die Amtschefs forderten die Bundesregierung auf, die Fördermöglichkeiten für Landwirte, die in mehr Tierwohl investieren, zu verbessern, die Genehmigungsverfahren für den Bau von Tierwohlställen zu vereinfachen und die Emissionen, die bei Umsetzung der vom Label geforderten Auslaufhaltung sowie beim Einsatz von Offenställen anfallen, im Rahmen der Novellierung der TA Luft zu privilegieren. „Wir dürfen die Tierhalter bei dieser schwierigen, aber notwendigen Entwicklung nicht alleine lassen“, sagte Becht.
Die Amtschefkonferenz beauftragte ferner die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)“, unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden neuen Architektur verschiedene Möglichkeiten zur nationalen Ausgestaltung der Direktzahlungen auszuarbeiten und einer ersten Bewertung zu unterziehen. Ziel sei es unter anderem, bis zur Frühjahrskonferenz der Agrarminister einen belastbaren Zeitplan sowie ein Eckpunktepapier zur Vereinfachung der GAP auf den Weg zu bringen, um Landwirte und Behörden zu entlasten, erläuterte Becht.
Die Frühjahrskonferenz der Agrarminister findet vom 10. bis 12. April 2019 in Landau statt, zur Herbst-AMK lädt Minister Dr. Volker Wissing vom 25. bis 27. September 2019 nach Mainz ein.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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