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Becht: Dritter Förderaufruf „Ladesäuleninfrastruktur“

Die dritte Runde des Bundesprogramms „Ladeinfrastruktur“ hat begonnen. Das teilt Verkehrsstaatssekretär Andy Becht mit und ermutigt zur Antragsstellung. Gefördert wird die Errichtung von 10.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten. Bewerben können sich Kommunen und private Akteure bis 21. Februar 2019.

Verkehrsstaatssekretär Andy Becht ruft Städte, Gemeinden und private Investoren dazu auf, sich an der dritten Runde des Bundesprogramms „Ladeinfrastruktur“ zu beteiligen. „Wir wollen eine saubere Mobilität für unser Land. Deshalb fordere ich alle Kommunen und andere Interessierte auf, Förderanträge zu stellen“, sagte Becht. Elektromobilität sei neben innovativen Technologien wie Wasserstoffantrieb oder synthetischen Kraftstoffen und dem Ausbau des ÖPNV ein wichtiges Element der zukünftigen Mobilitätsgestaltung. 

Im dritten Förderaufruf wird deutschlandweit die Errichtung von rund 10.000 Normallade- sowie rund 3.000 Schnellladepunkten gefördert. Die Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein.

Gewährt wird eine Investitionsbeihilfe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Dafür werden vom Bund rund 70 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können bis 21. Februar 2019 eingereicht werden. Details zum Förderprogramm können auf der Homepage des Bundesamtes für Verwaltungsdienstleistungen eingesehen werden: 

<link https: www.bav.bund.de de foerderung_ladeinfrastruktur_node.html>www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

Bei der Umsetzung des Förderprogramms unterstützt die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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