Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen - Fortgeltung der vergaberechtlichen Erleichterungen auch ab dem 1. Januar 2025
Mit dem Rundschreiben des MWVLW vom 17. Dezember 2024 werden die vergaberechtlichen Erleichterungen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.