| Rundschreiben

Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz - Fortgeltung der vergaberechtlichen Erleichterung auch nach dem 1. April 2025

Mit dem Rundschreiben des MWVLW vom 26. März 2025 werden die bisherigen vergaberechtlichen Erleichterungen für die Durchführung von Vergabeverfahren des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in Gebieten der Flutkatastrophe bis zum 31. März 2027 verlängert. Zudem hat der Landtag mit Beschluss vom 20. Februar 2025 seine Beschlüsse vom 22. Februar 2024 sowie vom 1. April 2022 über den Verzicht auf die Losvergabepflicht um zwei Jahre bis zum 31. März 2027 verlängert.
In einer Zeichenmappe zeichnet eine Hand mit schwarzem Stift Pfeile, die von einem Bildschirm wegzeigen

Rundschreiben als PDF-Datei.

Auszug aus dem GVBL vom 28.02.2025 inkl. Beschluss des Landtags vom 20. Februar 2025 als PDF-Datei

Alle aktuellen vergaberechtlichen Rundschreiben des MWVLW finden Sie hier.

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