| Rundschreiben

Entbürokratisierung im Vergaberecht ab dem 1. Januar 2025

Im Vorgriff auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) werden mit dem Rundschreiben des MWVLW vom 31. Dezember 2024 Maßnahmen zur Entbürokratisierung für öffentliche Auftrage unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen.

Mit Rundschreiben des MWVLW vom 31. Dezember 2024 werden Regelungen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht in Rheinland-Pfalz getroffen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die deutlichen Erhöhungen der Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge. Des Weiteren enthält das Rundschreiben eine Bereichsausnahme für bestimmte Aufträge im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). 

Die Regelungen des Rundschreibens treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und gelten bis zum Inkrafttreten einer Neufassung oder Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen. 

 

Rundschreiben als PDF-Datei.

Alle aktuellen vergaberechtlichen Rundschreiben des MWVLW finden sie hier.

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