Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.
„Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen unsere Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln und Flächen flexibel zu bewirtschaften. Wir wollen Planungssicherheit geben und Betriebe stärken“, betonte Schmitt.
Gesunde Weinberge statt verwilderte Driesche
Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was den benachbarten Winzerinnen und Winzern die Bewirtschaftung erschwert.
„Mit gesunden, gepflegten Weinbergen sichern wir die Qualität, für die Rheinland-Pfalz als Weinbauland steht. Wir schützen die Erträge, die Artenvielfalt und die Attraktivität unserer Kulturlandschaft“, so die Ministerin.
Die Landesregierung bekennt sich klar zum Weinbau-Standort Rheinland-Pfalz und gestaltet die Rahmenbedingungen aktiv mit.
„Wir wollen unseren Weinbau nicht nur erhalten, sondern zukunftsfest machen – mit Maßnahmen, die kurzfristig wirken und gleichzeitig langfristige Perspektiven eröffnen“, unterstrich Schmitt.
Antragstellung bis Ende September möglich
Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer erfasst oder unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung heruntergeladen werden. Sie sind im Zeitraum vom 15.09. bis 30.09.2025 (Ausschlussfrist) unterschrieben bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550