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Schmitt bringt Landesstraßengesetz in Landtag ein: „Mehr Tempo für Brücken, Radwege und digitale Planungen“

Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat heute das novellierte Landesstraßengesetz in den Landtag eingebracht. Mit der Reform setzt Rheinland-Pfalz ein klares Signal für schnellere Infrastrukturvorhaben, digitale Verfahren und weniger Bürokratie – insbesondere bei Brückensanierungen, Radwegen und Straßenprojekten.

„Wir wollen, dass im Land deutlich schneller gebaut werden kann – bei Brücken, Radwegen und Straßen“, sagte Schmitt. „Mit dem Gesetz schaffen wir Klarheit, Tempo und echte Entlastung – für Kommunen, für Planerinnen und Planer, vor allem aber für die Menschen, die auf funktionierende Infrastruktur angewiesen sind.“

Die Novelle ist ein zentraler Bestandteil des rheinland-pfälzischen Bürokratieabbaupakets und setzt zugleich die Vereinbarungen des Beschleunigungspakts von Bund und Ländern um. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu modernisieren, zu digitalisieren und zu vereinfachen.

Kernpunkte des Gesetzes:

  1. Digitale Planungsverfahren: Beteiligung, Veröffentlichung und Einreichung von Unterlagen werden künftig digital möglich sein – das spart Zeit, Wege und Papier.

  2. Ersatzneubauten von Brücken: Wenn eine Brücke marode ist, kann sie künftig schneller ersetzt werden – ohne langwieriges Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern sich die Maßnahme auf das Bauwerk beschränkt.

  3. Radwegebeschleunigung: Straßennah begleitende Radwege bis zu einer Länge von 7,5 Kilometern können unter bestimmten Bedingungen ohne UVP gebaut werden.

  4. Mobilfunkausbau: Die Anbauverbotszonen entlang der Landes- und Kreisstraßen werden verringert, um den Ausbau des Mobilfunks zu erleichtern.

  5. Projektmanager und Vereinheitlichung: Der Einsatz von Projektmanagern in Anhörungsverfahren wird ermöglicht. Zudem werden zentrale Regelungen aus dem Bundesrecht übernommen, damit der Landesbetrieb Mobilität (LBM) einheitliche Verfahren anwenden kann – das sorgt für Tempo und weniger Bürokratie.

„Dieses Gesetz ist kein technischer Verwaltungsakt – es ist ein Modernisierungsschritt für Rheinland-Pfalz“, betonte Schmitt. „Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Infrastrukturprojekte einfacher geplant, schneller genehmigt und digital begleitet werden können. Das ist ein Gewinn für die Menschen im Land – und für unsere Wirtschaft. Zusammen mit den umfassenden Förderprogrammen des Landes und den Planungskapazitäten des Landesbetrieb Mobilität setzen wir damit einen weiteren wichtigen Impuls für den Radwegeausbau.“

Mit der heutigen Einbringung beginnt das parlamentarische Verfahren. Ziel ist, dass das neue Landesstraßengesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

 

Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550

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