„Die Menschen warten seit Jahrzehnten auf diese Verbindung. In den Dörfern entlang der A1-Lücke rollen täglich LKW durch enge Ortslagen. Handwerker und Betriebe müssen weite Umwege fahren. Mit der heutigen Entscheidung besteht nun eine klare Grundlage, um das Projekt endlich voranzubringen“, sagte Schmitt. „Es ist auch eine Auszeichnung für unsere Planerinnen und Planer beim LBM, die dieses Projekt rechtssicher umgesetzt haben.“
Nach den Feststellungen des Gerichts entspricht der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 25.07.2023 für den Neubau der BAB A 1 im Abschnitt AS Adenau - AS Kelberg in jeder Hinsicht den rechtlichen Anforderungen. Insbesondere ist auch das europäische und nationale Umwelt- und Naturschutzrecht vollumfänglich beachtet worden. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt. Für den Planungsabschnitt der A 1 zwischen Adenau und Kelberg besteht nunmehr Baurecht.
Schmitt sieht nun den Bund in der Verantwortung: „Der Bund und Bundesverkehrsminister Schnieder müssen jetzt sicherstellen, dass die Finanzierung vollständig abgesichert ist. Die Region braucht Verlässlichkeit und klare Zusagen, damit der Weiterbau ohne zusätzliche Verzögerungen erfolgen kann.“
Der A1-Lückenschluss ist eines der zentralen Verkehrsprojekte für Rheinland-Pfalz und die umliegenden Regionen. „Mit der heutigen Entscheidung ist ein wichtiger Schritt getan. Jetzt geht es darum, aus Planungen Realität werden zu lassen“, so Schmitt. „Ich erwarte, dass nun zügig die Bauarbeiten beginnen können.“
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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