Diese finden Sie im Anhang sowie online unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/.
Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Abend vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografe veröffentlicht wird. In der Verordnung ist grundsätzlich festgehalten, welche Betriebe ab dem 13. Mai öffnen dürfen.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550
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Wirtschaft / Tourismus