| Landwirtschaft / Weinbau

Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021

In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die frühzeitig beginnen soll.

Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung eines Vorschusses bis zum 15.10.2021 ist in diesem Jahr nicht möglich.


Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220
 

Teilen

Zurück