Alle Antragstellerinnen und -steller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2020 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt und sind zu beachten.
Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/
Die Fertigstellungsmeldung kann ebenfalls über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Für Antragsteller, die ihre Maßnahmen noch nicht fertig stellen können, jedoch eine Auszahlung bereits spätestens am 15.10.2020 wünschen, wird in diesem Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht.
Eine Mitteilung über die genaue Höhe der vorzulegenden Bürgschaft erhält jeder Antragsteller / jede Antragstellerin in Kürze.
Die unbefristete Bürgschaft muss rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni 2020 vorgelegt werden. Aufgrund der Bürgschaft können 80% des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220