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Rundschreiben zur Ersten Landesverordnung zur Änderung der Nachprüfungsverordnung

Am 21. Juni 2024 ist die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Kraft getreten. Mit Rundschreiben des MWVLW vom 22. Juli 2024 werden die Änderungen bzw. Ergänzungen der Nachprüfungsverordnung näher erläutert und über die Verfahrensabläufe informiert.

Rundschreiben als PDF-Datei

Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 12.06.2024 (GVBl. S. 188) als PDF

Alle Informationen und Vorlagen zur Nachprüfung auf Grundlage der NachprV erhalten Sie hier

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