Am 21. Juni 2024 ist die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Kraft getreten (GVBl. S. 188). Aufgrund der neu eingefügten Absätze 3 und 4 des § 5 NachprV ergeben sich für Bieter weitere Möglichkeiten, zu verschiedenen Zeitpunkten des Vergabeverfahrens einen Vergaberechtsverstoß zu beanstanden.
Zur Ergänzung der bereits vorhandenen Mustervorlagen einer Vorabinformation nach § 4 Abs. 1 NachprV und einer Nichtabhilfemitteilung nach § 5 Abs. 1 NachprV stehen daher unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen ab sofort außerdem folgende Mustervorlagen zum Download zur Verfügung:
- Vorlage Nichtabhilfeschreiben § 5 Abs. 3 NachprV – Rüge
- Vorlage Aufhebungsschreiben § 5 Abs. 4 NachprV
- Vorlage Nichtabhilfeschreiben § 5 Abs. 4 NachprV – Aufhebung
Die bereits vorhandenen Vorlagen einer Vorabinformation nach § 4 Abs. 1 NachprV und einer Nichtabhilfemitteilung nach § 5 Abs. 1 NachprV wurden außerdem geringfügig angepasst.
Bezüglich der mit der Änderung einhergehenden Verfahrensabläufe wird auf das Rundschreiben vom 22. Juli 2024 verwiesen.
Die alten und neuen Mustervorlagen können hier heruntergeladen werden.