Seit Einführung der VergStatVO im Oktober 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB verpflichtet, Daten zu vergebenen Aufträgen an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
Die gemeldeten Daten bilden die Datenbasis für den Bericht über die Überwachung der Auftragsvergabe der Bundesrepublik Deutschland, der im Zeitabstand von drei Jahren der EU-Kommission vorzulegen ist. Dieser Monitoringbericht enthält Angaben zu allen Behörden, Stellen und Strukturen, die für eine ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien zuständig sind. Darüber hinaus soll der Bericht, soweit tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, über Folgendes informieren:
- die häufigsten Ursachen einer falschen Anwendung oder Rechtsunsicherheit, einschließlich möglicher struktureller oder wiederkehrender Probleme bei der Anwendung der Vorschriften,
- das Ausmaß der Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an der öffentlichen Auftragsvergabe,
- Vorbeugung, Aufdeckung und angemessene Berichterstattung über Fälle von Betrug, Bestechung, Interessenkonflikten und sonstigen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Der aktuelle Monitoringbericht für den Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 ist nun veröffentlich. Er steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/country-reports-and-information-eu-countries_en