Die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (NachprV) war zunächst bis 30. Juni 2024 befristet. Auf Grundlage von § 12 NachprV wurde im Jahr 2023 eine Evaluierung durchgeführt, die einerseits auf internen Erkenntnissen und andererseits auf Befragungen der öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen basiert. Nachdem die Nachprüfungsverordnung von allen Beteiligten als überwiegend positiv wahrgenommen wurde, wurde sie durch Änderungsverordnung vom 12. Juni 2024 bis 30. Juni 2027 verlängert.
Evaluierungsbericht als PDF