Das Landesministerium sieht jedoch den Wunsch der Stadt Mainz - und weiterer Städte - von den bundeseinheitlichen Piktogrammen abzuweichen. Daher möchte das Ministerium den Städten die Möglichkeit geben, von der bundesgesetzlich geforderten Symbolik leicht abzuweichen. Die Städte können dann entscheiden, innerörtlich im Einzelfall ein dem Fußgänger vergleichbares Sinnbild zu verwenden, sofern dieses in seiner Aussage dem in der RiLSA enthaltenden Sinnbild des Fußgängers voll entspricht. Diese Entscheidung treffen dann die Städte in eigener Zuständigkeit und unter Übernahme sämtlicher Haftungsrisiken, die aus Sicht des Ministeriums nur bei Verwendung des einheitlichen Symbols sicher ausgeschlossen werden können.
Dem Ministerrat liegt auf Veranlassung von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing eine entsprechende Änderung zur Beschlussfassung vor.
Bei aller Sympathie für die von den Kommunen favorisierten Symbole ist das Ministerium als oberste Verwaltungsbehörde verpflichtet, auf die korrekte Anwendung von Bundesrecht hinzuweisen. Daran ändert auch die große Sympathie von Minister Wissing für Mainzelmännchen leider nichts.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550