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Wissing: Verhandlungserfolg beim Bundesverkehrswegeplan

Rheinland-Pfalz hat mit seinen Einwänden zum Bundesverkehrswegeplan Erfolge erzielt. Zahlreiche Straßenbauprojekte erhielten eine höhere Dringlichkeitseinstufung, gab Landesverkehrsminister Volker Wissing bekannt.

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing hat sich erfreut über die Anpassungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 gezeigt. „Unsere Bemühungen waren durchaus erfolgreich“, sagte Wissing. „Wichtige Projekte sind nun vordringlich geworden und andere könnten kontinuierlich weiter geplant werden. Das Land gehe bei diesen Projekten davon aus, dass der Bund im Rahmen des Investitionshochlaufs auch zur Finanzierung bereit sei, sobald Baurecht bestehe“, so Wissing.

In den Vordringlichen Bedarf (VB) aufgestiegen ist der sechsstreifige Ausbau der A 60 von der Anschlussstelle Ingelheim bis zum Autobahnkreuz Mainz-Süd. Der Abschnitt vom Autobahndreieck Nahetal bis zur Anschlussstelle Ingelheim ist im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB) eingestuft und kann daher ebenfalls sechsstreifig geplant werden.

Auch der sechsstreifige Ausbau der A 61 zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und der AS Mendig ist jetzt durchgehend dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet worden. Die gesamte A 61 ist damit bis zum AK Frankenthal entweder im Vordringlichen Bedarf oder - bis auf den Abschnitt zwischen der AS Mendig und dem AK Koblenz - im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht. Zusammen mit dem ÖPP-Projekt vom AK Frankenthal bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg kann damit die gesamte rheinland-pfälzische A 61 fast durchgängig sechsstreifig beplant werden.

Ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde der Abschnitt Steinhardt - Waldböckelheim im Zuge der B 41-Achse. Die Ortsumgehungen Martinstein und Niederbrombach - Oberbrombach und Rötsweiler im Zuge der B 41 sind in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft worden, nachdem im ersten Entwurf des BVWP sogar davon ausgegangen worden war, dass für den Bau der OU Martinstein gar kein Bedarf bestehe. „Bei dieser Umgehungsstraße werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren noch einmal vorstellig werden“, kündigte Wissing an.

Erfreulich sei auch, dass der Bau zweier Moselschleusen weiter als vordringlich angesehen und auch die Rheinvertiefung zwischen St. Goar und Mainz in diese Kategorie eingestuft bleiben.

Bedauerlich sei jedoch nach wie vor, dass die alternative Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal noch keine abschließende Bewertung erfahren habe. Hier werde das Land auf der Grundlage seiner bisherigen Stellungnahmen nicht locker lassen. „Diese Strecke muss aus dem potentiellen Bedarf zumindest in die Planungsphase kommen. Dafür werde ich mich in Gesprächen mit dem Bund weiter mit Nachdruck einsetzen“, sagte Wissing.

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister sprach Bundesverkehrsminister Dobrindt für die Verbesserungen bei den Einstufungen der Straßenbauvorhaben seinen Dank aus. Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegplanes (BVWP) 2030 war den Ländern vom Bund die Möglichkeit eingeräumt worden, eine Stellungnahme zum Entwurf des BVWP 2030 vom 16. März 2016 abzugeben. Das Land Rheinland-Pfalz hat diese Möglichkeit genutzt und für zahlreiche Vorhaben eine Begründung für eine aus Landessicht erforderliche höhere Dringlichkeitseinstufung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium abgegeben.

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

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