„Das Carsharing-Gesetz zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz bereit sind, Mobilität neu zu denken. Ausgangspunkt unserer Mobilitätspolitik sind die Mobilitätsbedürfnisse und das Mobilitätsverhalten unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagte Wissing.
„Unsere Verkehrspolitik ist zukunftsgewandt und möchte neue Formen der Mobilität integrieren. Deshalb haben wir das Carsharing-Gesetz auf den Weg gebracht. Kommunen und Gemeinden haben nun mehr Spielraum, Carsharing-Flächen einzurichten und den Bürgerinnen und Bürgern so moderne Mobilität anzubieten“, sagte Wissing.
Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhalten durch das Gesetz erstmals die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte ermöglicht das Gesetz, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern beispielsweise auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten.
Bisher war das Einrichten von Carsharing-Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Mit der Änderung des Landesstraßengesetzes können diese auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eingerichtet werden.
„Wir bringen moderne Mobilität in die Stadt und in die Dörfer“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Carsharing ist ein wichtiger Baustein im zukünftigen Mobilitätsmix. Es ergänzt die Angebote von Bus und Bahn und macht individuelle Mobilität erschwinglich“, sagte Wissing.
Gleichzeitig eröffnet die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass Kommunen selbst aktiv werden und auf Carsharing-Anbieter zugehen, um eine Station in der Gemeinde einzurichten. Bisher können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse nur auf Antrag erteilen.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220