„Wir brauchen den Deutschlandtakt, also einen integralen Taktfahrplan mit einer regelmäßigen und schnellen Anbindung der Oberzentren“, erklärte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing anlässlich des Beschlusses im Ministerrat, sich für Verbesserungen im Schienenpersonenfernverkehr einzusetzen. Das Land Rheinland-Pfalz wird demnach einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Weitere Bundesländer haben ihre Unterstützung erklärt.
„Ich fordere den Bund auf, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden, die er mit der Bahnreform übernommen hatte“, sagte Wissing. Während die Länder den Nahverkehr kontinuierlich ausgebaut hätten, seien Mehrverkehr und Verbesserungen im Fernverkehr ausgeblieben. „Der Bund muss endlich ein Gesetz erlassen, mit dem er die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonenfernverkehr übernimmt und unter Beteiligung der Länder einen entsprechenden Fernverkehrsplan erstellen, in dem sich die Maßnahmen des Projektes Deutschlandtakt wiederfinden“, forderte Wissing. Daher werde er den Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs in den Bundesrat einbringen, gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen.
Während beispielsweise in Rheinland-Pfalz seit 1996 das Angebot im Schienenpersonennahverkehr um 100 Prozent gesteigert werden konnte, wurde das Angebot im Fernverkehr kontinuierlich abgebaut, so Wissing. So habe sich das im Fernverkehr bediente Streckennetz um rund 3.700 Kilometer reduziert. Die Zahl der im Fernverkehr angefahrenen Bahnhöfe verringerte sich um rund 220. In Rheinland-Pfalz hatte die DB Fernverkehr AG im Dezember 2014 beispielsweise den Fernverkehr auf der Moselstrecke eingestellt. Die Länder befürchten, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt. Deshalb hatten sie auf der Verkehrsministerkonferenz am 16./17. April 2015 beschlossen, erneut einen Gesetzentwurf zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs einzubringen.
Der Bundesrat hatte auf Antrag von Rheinland-Pfalz und weiteren Ländern bereits am 10. Februar 2017 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser Gesetzentwurf ist aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität erledigt. Er bedarf einer erneuten Einbringung, wenn er in der neuen Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden soll.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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